Zuschuss zum Kauf eines Computers für Senior*innen

Wenn Sie sich als Senior*in einen Laptop, Computer oder ein Tablet gekauft haben, unterstützt die Stadt München den Kauf mit einem Zuschuss.

Beschreibung

Warum wird der Zuschuss gezahlt?
Auch ältere Menschen möchten heute an der globalen Digitalisierung teilhaben. Sie möchten sich mit Hilfe elektronischer Medien über aktuelle weltpolitische Entwicklungen informieren, schnell und unbürokratisch Daten und Zahlen wie zu Abfahrtszeiten im Öffentlichen Nahverkehr abfragen oder ganz einfach mit anderen Menschen durch E-Mail oder soziale Netzwerke in Kontakt treten. Senior*innen, die nur über ein geringes Einkommen oder Vermögen verfügen, sollen dabei die gleichen Möglichkeiten haben, wie ältere Bürger*innen, die finanziell besser gestellt sind. Die Landeshauptstadt München zahlt deshalb seit 1. Januar 2020 einen Zuschuss zum Kauf eines Laptops, Tablets oder PC, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Auch IT-Zubehör wie zum Beispiel Drucker und Tintenpatronen sind von dem Zuschuss umfasst.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt 250 Euro je anspruchsberechtigter Person.

Wo kann der Zuschuss beantragt werden?
Sie können den Zuschuss bei der Sachbearbeitung für Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus beantragen. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können im Amt für Wohnen und Migration bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung nachfragen.

Voraussetzungen

Den Zuschuss erhalten Münchner Senior*innen nach ihrem 60. Geburtstag, die

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter,
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten oder
  • unter die für sie geltende Münchner Einkommensgrenze fallen. Diese beläuft sich bei Ein-Personen-Haushalten auf 1.660 Euro, bei Zwei-Personenhaushalten auf 2.490 Euro (Nettoeinkommen). Die Vermögensfreigrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person.

In Haushaltsgemeinschaften, hat jede Person einen eigenen Anspruch auf die Geldleistung, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

Jedoch können zwei berechtigte Personen in einem Haushalt ihren jeweiligen Zuschuss auch zum Kauf eines gemeinsamen Gerätes oder Zusatzausstattung verwenden.

Der Zuschuss kann nur bewilligt werden, wenn ein Beleg für den Kauf eines Laptops, Tablets oder PC vorgelegt wird.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis 
  • Kaufbeleg für das Gerät
  • Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB II des Jobcenters oder
  • Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - SGB XII der Landeshauptstadt München oder des Bezirks Oberbayern
  • Aktueller Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • geeignete Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rechtliche Grundlagen

Der Zuschuss zum Kauf eines Laptops, Tablets oder PC ist eine freiwillige Leistung der Stadt München.

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