Zuschuss zum Kauf von einem Computer beantragen
Der Zuschuss zum Kauf von einem Computer ist eine Hilfe mit Geld.
Die Hilfe ist für ältere Menschen mit wenig Geld in München.
Hier bekommen Sie Informationen.

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Ältere Menschen bedeutet:
Die Menschen sind 60 Jahre alt.
Oder älter.
Die Menschen wohnen in München.

- Oder einen Laptop.
Laptop ist ein englisches Wort.
Laptop spricht man: Läpp-Topp.
Ein Laptop ist ein kleiner Computer.
Den Laptop kann man herumtragen.
Und überall hin mitnehmen. - Oder ein Tablet.
Tablet ist ein englisches Wort.
Tablet spricht man: Täblet.
Ein Tablet ist so ähnlich wie ein Laptop.
Tablets haben aber keine Tastatur. - Oder IT-Zubehör.
IT-Zubehör ist zum Beispiel ein Drucker.
Oder Tinten-Patronen für den Drucker.
Oder eine Tastatur.
Oder eine Computer-Maus.

Sie können den Zuschuss in diesen Fällen beantragen:

Das ist eine Hilfe mit Geld.
Das Geld bekommen Menschen,
wenn sie lange keine Arbeit finden.
Das Geld kommt von dem Job-Center.
Das Job-Center ist ein Amt.
Job-Center ist ein englisches Wort.
Job-Center sprechen Sie so aus:
Dschobb-sen-ter.
Die Agentur für Arbeit und die Stadt München
arbeiten im Job-Center zusammen.
Die Agentur für Arbeit ist eine Bundes-Behörde.
Eine Bundes-Behörde ist ein Amt.

Die Grund-Sicherung ist ein Teil von der Sozial-Hilfe.
Sozial-Hilfe ist eine sehr wichtige Hilfe in Deutschland.
Sozial-Hilfe bekommen alle Menschen,
die zu wenig Geld zum Leben haben.
Sozial-Hilfe ist eine Hilfe mit Geld.
Erwerbs-Minderung bedeutet:
Ein Mensch kann nicht mehr arbeiten.
Oder er kann nur noch wenig arbeiten.
Zum Beispiel:
Weil er eine Behinderung hat.
Oder weil er eine schlimme Krankheit hat.
Die Grund-Sicherung bekommt man vom Sozial-Referat.
Dafür muss man beim Sozial-Referat einen Antrag stellen.
Das Sozial-Referat ist eine Behörde bei der Stadt München.
Eine Behörde ist ein Amt.
Das ist eine Hilfe mit Geld.
Diese Hilfe bekommt man,
wenn man zu wenig Geld zum Leben hat.
Hilfe zum Lebens-Unterhalt ist auch eine Sozial-Hilfe.

Das ist auch eine Hilfe mit Geld.
Dieses Geld bekommen Menschen,
die nach Deutschland geflüchtet sind.
Zum Beispiel, weil in ihrem Heimat-Land Krieg ist.
Vorher muss aber ein Amt entscheiden:
Der Mensch darf erst einmal in Deutschland bleiben.

Einkommen ist zum Beispiel Ihr Gehalt oder eine Rente.
Genauso wie Kranken-Geld oder Unterhalt.
Kranken-Geld bekommt man, wenn man länger krank ist
Und deswegen nicht arbeiten kann.
Unterhalt bekommen Eltern für ihr Kind.
Aber nur, wenn das Kind bei nur einem Eltern-Teil wohnt.
Und wenn Sie nur wenig Vermögen haben.
Vermögen sind alle Sachen die man hat.
Zum Beispiel:
- Geld auf dem Bank-Konto
- Geld auf dem Spar-Buch
- teurer Schmuck
- ein teures Auto
- ein teurer Fernseher
- eine Eigentums-Wohnung
- oder andere wertvolle Sachen
Wie viel Geld kann man bekommen?
Sie können 250 Euro bekommen.
Vielleicht wohnen Sie mit einer anderen Person zusammen?

Zum Beispiel mit Ihrem Ehe-Partner.
Und Ihr Ehe-Partner ist auch 60 Jahre alt.
Oder älter.
Und Ihr Ehe-Partner hat auch wenig Geld.
Und Sie haben zusammen einen Computer gekauft.
Oder einen Laptop.
Oder ein Tablet.
Oder IT-Zubehör.
Dann kann Ihr Ehe-Partner auch einen Zuschuss beantragen.
Ihr Ehe-Partner kann auch 250 Euro bekommen.
Bis wann können Sie den Zuschuss beantragen?
Sie haben 3 Monate Zeit nach dem Kauf
- von dem Computer.
- oder von dem Laptop.
- oder von dem Tablet.
- oder von dem IT-Zubehör.
Wie beantragen Sie den Zuschuss?

Sie müssen in ein Sozial-Bürger-Haus kommen.
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Rufen Sie uns dafür an.
Die Telefon-Nummer ist:
0 89 – 23 39 68 33.
Sie erreichen die Telefon-Nummer am:
- Montag, Dienstag, Mittwoch:
Immer von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags. - Donnerstag:
Von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags. - Freitag:
Von 8 Uhr morgens bis 13 Uhr mittags.
Sie sprechen dann mit einer Mitarbeiterin.
Oder mit einem Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter will wissen:
- Wo wohnen Sie?
- Wofür brauchen Sie einen Termin bei dem Sozial-Bürger-Haus?
Dann gibt Ihnen der Mitarbeiter die Adresse.
Und die Telefon-Nummer von Ihrem Sozial-Bürger-Haus.
Dort rufen Sie an und vereinbaren den Termin.
Welches Sozial-Bürger-Haus ist für Sie richtig?

Das kommt darauf an:
Wo Sie in München wohnen.
In welchem Stadt-Teil.
Lesen Sie unsere Informationen
zu den Sozial-Bürger-Häusern.
Klicken Sie auf den Link zu den Infos
zu den Sozial-Bürger-Häusern.
Dann kommen Sie gleich zu den Informationen.
Dort stehen alle Adressen und Öffnungs-Zeiten.
Für jeden Stadt-Teil.
Vielleicht sind Sie gehörlos?

Gehörlose Menschen können den Zuschuss beim Sozial-Dienst für Gehörlose beantragen.
Gehörlos bedeutet:
Ein Mensch kann nicht hören.
Oder ein Mensch hört mit beiden Ohren sehr schlecht.
Der Mensch spricht Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache ist die Sprache von
Menschen mit Hör-Behinderung.
Gebärden-Sprachen macht man mit Bewegungen.
Die Bewegungen macht man zum Beispiel mit den Händen.
Und dem Oberkörper.
Und dem Gesicht.
Der Sozial-Dienst für Gehörlose ist im
Sozial-Bürger-Haus im Stadt-Teil Laim-Schwanthalerhöhe.
Sie müssen in das Sozial-Bürger-Haus
Laim-Schwanthalerhöhe kommen.
Die Adresse ist:
Ridler-Straße 75
80339 München
Die E-Mail-Adresse ist:
sbh-ls-sg.soz@muenchen.de
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Sie können uns dafür zum Beispiel eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie mit der Computer-Maus auf den Link.
Dann kommen Sie zu einer neuen Internet-Seite.
Auf der Internet-Seite finden Sie diese Informationen vom Sozial-Dienst für Gehörlose:
- Telefon-Nummern
- E-Mail-Adressen
- Nummern für eine SMS
Eine SMS ist eine kurze Nachricht.
Man kann eine SMS mit dem Handy schreiben.
Die Nachricht kann man dann an ein anderes Handy schicken. - Fax-Nummern
Das ist der Link:
Bekommen Sie Leistungen nach dem Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz?

Dann können Sie im Amt für Wohnen und Migration nachfragen.
Ob Sie einen Zuschuss bekommen können.
Fragen Sie Ihre Sachbearbeiterin.
Oder Ihren Sachbearbeiter.
Migration bedeutet:
Die Familie von einem Menschen kommt nicht aus Deutschland.
Sondern aus einem anderen Land.
Was müssen Sie mitbringen?

Sie müssen diese Dinge mitbringen:
- Ihren Personal-Ausweis oder Ihren Reise-Pass
Sie haben keinen deutschen Ausweis?
Dann bringen Sie den Pass von Ihrem Heimat-Land mit. - Einen Beleg für den Kauf von dem Computer oder Tablet.
Das gleiche gilt für den Kauf von einem Laptop.
Und von IT-Zubehör.
Ein Beleg ist zum Beispiel ein Kassen-Zettel.
Oder eine Quittung von dem Verkäufer.
Quittung spricht man Kwittung.
Eine Quittung ist ein kleiner Zettel.
Auf der Quittung steht drauf, was Sie gekauft haben.
Und wo Sie es gekauft haben.
Und wann Sie es gekauft haben.
Auf der Quittung steht auch, was es gekostet hat.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Sozial-Referat München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von der Prüfgruppe Stiftland-Detektive, Mitterteicher Werkstätten St. Elisabeth der KJF Werkstätten g GmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de. (Link-Bild)
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
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