Widerspruch gegen die Rente

Wenn Sie Widerspruch gegen Bescheide Ihrer Rentenversicherung einlegen möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zum Rentenbescheid, einschließlich dessen Überprüfung
  • zu möglichen Rechtsmitteln gegen Bescheide von Rentenversicherungsträgern
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide, einschließlich der Widerspruchsaufnahme
  • zur Beantragung von Akteneinsicht

Gerne prüfen wir vorab den Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
  • Zur Aufnahme des Widerspruchs ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer
  • Rentenbescheide oder andere Feststellungsbescheide
  • Weitere Nachweise zur Begründung des Widerspruchs (soweit vorhanden)
  • Wenn Sie selbst nicht kommen können, kann eine schriftlich bevollmächtigte Person die gewünschten Auskünfte oder Unterlagen erhalten und Widerspruch einlegen.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

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Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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