Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.

Beschreibung

Mit der Meldung über den Verlust/Diebstahl wird die Onlinefunktion der eID-Karte gesperrt. Ein Onlineeinsatz ist dann nicht mehr möglich bis zu einer erneuten Freischaltung bei Vorsprache im Bürgerbüro. Hierzu benötigen Sie einen Termin.

  • Wenn Sie in München Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie den Widerruf der Verlust/Diebstahlsmeldung beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie schriftlich erledigen oder persönlich vorbeikommen.
  • Wenn Sie bereits eine neue eID-Karte besitzen, müssen Sie die wieder aufgefundene eID-Karte zurückgeben. Sie können die Karte persönlich in einem unseren Bürgerbüros abgeben oder die Karte mit der Post einsenden.
  • Damit Sie die wieder aufgefundene eID-Karte wieder online nutzen können, müssen Sie die eID-Karte persönlich in einem Bürgerbüro vorlegen. Sie benötigen hierfür einen Termin.
  • Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, müssen Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) entsperren lassen. Dazu müssen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in München

Benötigte Unterlagen

  • Wieder aufgefundene eID-Karte
  • Nationales Identitätsdokument im Original (ID-Karte/Personalauseis, Reisepass)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Unmittelbar bei persönlicher Vorsprache mit Termin

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

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