Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschreibung

Grundsätzlich sind grundwasserbetriebene Wärmepumpen im ganzen Stadtgebiet, mit Ausnahme des Wasserschutzgebietes Waldtrudering, möglich. Allerdings befindet sich im Münchner Süden das Grundwasser relativ tief (15 bis 25 Meter) und in Stadtvierteln wie Solln oder Großhadern ist bereichsweise nur wenig Grundwasser vorhanden. Wir empfehlen Ihnen daher zur sicheren Planung die Grundwasserstände an Ihrem Standort bei uns zu erfragen:

Grundwasserauskünfte des Referats für Klima- und Umweltschutz

Für die Bohrung der Förder- und Schluckbrunnen ist eine gesonderte Anzeige erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papier in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

Außer dem Antragsformular werden die im Merkblatt des Wasserwirtschaftsamts München aufgelisteten Unterlagen benötigt.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

bis zu mehrere Monate

Gebührenrahmen

200 bis 10.000 Euro, abhängig von Förder- und Sickermenge und der Erlaubnisdauer

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 – 15 Wasserhaushaltsgesetz,
Art. 15 Bayerisches Wassergesetz

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München



 

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

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Anzeige für einen Gartenbrunnen

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Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.