Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Bei Bauvorhaben kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Zu wasserrechtlich relevanten Eingriffen in das Grundwasser zählen zum Beispiel:

  • Abpumpen und damit Absenken von Grundwasser zur Trockenlegung einer Baugrube und das Einleiten des geförderten Wassers zurück ins Grundwasser.
  • Das zeitweise oder andauernde Aufstauen, Umleiten oder Absenken von Grundwasser durch einen Baukörper oder die Baugrubenumschließung.
  • Einbringen von Stoffen in das Grundwasser (Gebäude oder Baustoffe wie beispielsweise Fundamente, Baustoffe, Bohrpfähle, Spundwand, Injektionen).

Bauwasser (Grundwasser und Niederschlagswasser in der Baugrube) muss nach dem Durchlaufen eines Absetzbeckens (zum Absetzen von Feinteilen) über Schluckbrunnen oder Sickerschächte wieder in den oberflächennahen Untergrund geleitet werden.

Eine Einleitung in den städtischen Abwasserkanal oder in ein Oberflächengewässer (Stadtbäche, Flüsse und Seen) ist nicht erwünscht und wird nur im sehr gut begründeten Einzelfall genehmigt.

Die wasserrechtliche Erlaubnis des Referats für Klima- und Umweltschutz ist zusätzlich zur Baugenehmigung der Lokalbaukommission oder einer Genehmigung der Münchner Stadtentwässerung erforderlich!

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden entsprechend unserem Merkblatt in Papier in vierfacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

Als Teil der Antragsunterlagen sind Berechnungen zu Höhe und Reichweite des durch das Bauvorhaben entstehenden Grundwasseraufstaus vorzulegen.

Es ist nachzuweisen, dass für bestehende Nachbargebäude keine nachteilige Situation entsteht.

Gegebenenfalls sind geplante Maßnahmen zur Verringerung des Grundwasseraufstaus darzustellen.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

Zur Dauer des Verfahrens können keine pauschalen Angaben gemacht werden.

Die Dauer ist abhängig vom Einzelfall, dem Vorliegen aller Unterlagen und Voraussetzungen für die Genehmigung sowie der zusätzlichen Bearbeitungsdauer anderer zu beteiligenden Fachstellen.

Gebührenrahmen

100 Euro bis 7.000 Euro, unter anderem abhängig von der Förder- und Sickermenge des Grundwassers und der Erlaubnisdauer.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 15 Wasserhaushaltsgesetz
Artikel 15 und Artikel 70 Bayerisches Wassergesetz

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Alle Bürgerbüros (4. Stock) sind barrierefrei zugänglich.

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