Waffenschein beantragen
Zum Führen von Schusswaffen, die nicht das entsprechende Prüfzeichen „PTB“ ausweisen, benötigen Sie einen Waffenschein.
Beschreibung
Gültigkeit: Drei Jahre
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft.
- Sachkunde: Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung von einer staatlich anerkannten Sachkundekommission erforderlich.
- Bedürfnis: Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn Sie nachweislich mehr gefährdet sind als die Allgemeinheit.
Benötigte Unterlagen
- Sachkundenachweis
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Bedürfnisnachweis
- gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
- Antragsformular
Alle zusätzlich zum Antragsformular benötigten Unterlagen sind jeweils im Original und in einer gefertigten Kopie vorzulegen. Müssen die Kopien durch die Behörde angefertigt werden, wird pro Kopie eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.
Fragen & Antworten
Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich auf dem Postweg mit den relevanten Unterlagen zu stellen, wenn Unterlagen im Original benötigt werden. Nur in begründeten Einzelfällen können auch Vorsprachetermine vereinbart werden