Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen
Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.
Beschreibung
Ohne schriftliche Genehmigung sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen.
Die Haltverbote müssen spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein. Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. Bitte füllen Sie dazu die Vornotierungsliste aus (Download).
Tipps bei Umzügen: Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt.
Dauer des Halteverbots:
- Das gewünschte Haltverbot ist zu befristen. Die maximal mögliche Dauer beträgt
- für Umzüge: 3 Kalendertage,
- für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage,
- für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage.
- Bei der Online-Beantragung gibt es Obergrenzen für die Dauer. Wenn Sie das Haltverbot für Umzüge länger als drei Kalendertage benötigen, müssen Sie das Haltverbot per Post, Fax oder E-Mail beantragen.
Sie wollen umziehen?
Beantworten Sie uns einige Fragen und erhalten Sie eine Übersicht über die für Sie wichtigen Aufgaben.
Benötigte Unterlagen
Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax oder per Post einsenden oder im Servicebüro im Raum B1.22 abgeben.
Nur wenn alle Angaben vollständig sind, können wir Ihren Antrag bearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass eine direkte Ausstellung Ihres Bescheids bei Abgabe am selben Tag nicht möglich ist.
Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots
Fragen & Antworten
Sie müssen sich an private Firmen wenden, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen. Die meisten Firmen bieten auch an, sich um die Genehmigung bei der Behörde zu kümmern.
Im Branchenbuch können Sie den passenden Service mit folgenden Begriffen suchen:
- Haltverbotsschilder
- Umzugsabsperrungen
- Verkehrszeichendienst
- Schilderdienst
Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1
Implerstraße 9
81371 München
Fax: +49 89 233-98939988
Adresse
Implerstraße 9
81371 München
Öffnungszeiten
- Mo. 09:00 - 12:00
- Di. 09:00 - 12:00
- Mi. 09:00 - 12:00
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- So. geschlossen