Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder
Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Voraussetzungen
Der Verlust oder Diebstahl muss zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden. Das Kennzeichen wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige.
Das Fahrzeug muss dann so bald wie möglich neue, geänderte Kennzeichen erhalten.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
- das zweite Kennzeichenschild (wenn nicht abhanden gekommen)
- Anzeige (ausgestellt von einer deutschen Polizeidienststelle)
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Fragen & Antworten
Wenn wir Ihren Antrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Antrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.
Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.
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