Unbefristeten Kartenführerschein umtauschen

Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.

Beschreibung

Unbefristete Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Um den Umtausch möglichst geordnet zu gestalten, wurde eine Stufenregelung eingeführt. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt vom Ausstellungsjahr ab.

Das Ausstellungsjahr finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins bei Ziffer 4a.

Eine Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts. Zeitplan für den Führerscheinumtausch

​ Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden.

Voraussetzungen

Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet und haben einen unbefristeten Kartenführerschein der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Benötigte Unterlagen

Online-Antrag:
Für diesen Antrag sind folgende Dokumente als Scan oder Foto hochzuladen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Unterschrift

Schriftlicher Antrag:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • bisheriger Führerschein im Original


Die Voraussetzungen, die Ihr Foto erfüllen muss, finden Sie hier.

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

bis zu 14 Wochen. Nicht vollständig eingereichte Unterlagen wirken sich negativ auf die Bearbeitungszeit aus. Gleiches gilt für Anträge auf Umtausch des Führerscheins, wenn die hierfür vorgesehene gesetzliche Frist bereits abgelaufen ist.

Gebührenrahmen

​ 26,50 Euro

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

​Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Anträge über das Kontaktformular können nicht bearbeitet werden. Nutzen Sie hierfür bitte den Online-Service oder schicken Sie uns Ihren Antrag per Post. Beachten Sie dabei bitte die benötigten Unterlagen.

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Lagehinweis: 21

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