Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen

Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.

Beschreibung

Zu beachten:
Ohne schriftliche Genehmigung sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen. 

Die Haltverbote müssen spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein. Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. Bitte füllen Sie dazu die Vornotierungsliste aus (Download).

Beim Online-Verfahren gibt es Obergrenzen für die Dauer, die beantragt werden kann. Wenn Sie das Haltverbot für Umzüge länger als drei Kalendertage benötigen, müssen Sie das Haltverbot per Post, Fax oder E-Mail beantragen.

Tipps bei Umzügen:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke „reservieren“, bis der Möbelwagen kommt.

Wichtige Hinweise

  • Das gewünschte Haltverbot ist zu befristen.
  • Die maximal mögliche Dauer beträgt 
    • für Umzüge: 3 Kalendertage
    • für Film- oder Fernsehaufnahmen: 7 Kalendertage
    • für Baustellenbelieferung: 365 Kalendertage
  • Nur wenn alle Angaben vollständig sind, können wir Ihren Antrag bearbeiten.

Benötigte Unterlagen

Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax, Post oder nach telefonischer Terminvereinbarung einreichen. 

Sie benötigen für den Antrag folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • 10 Arbeitstage
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können.
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.

Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

  • siehe "Formulare und Downloads" (Gebührenliste)

Fragen & Antworten

Sie müssen sich an private Firmen wenden, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen. Die meisten Firmen bieten auch an, sich um die Genehmigung bei der Behörde zu kümmern.
Im Branchenbuch können Sie den passenden Service mit folgenden Begriffen suchen:

  • Haltverbotsschilder
  • Umzugsabsperrungen
  • Verkehrszeichendienst
  • Schilderdienst

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1

Post

Landeshauptstadt München
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1

Implerstraße 9
81371 München

Fax: +49 89 233-98939988

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich.

Ähnliche Leistungen

Parklets aufstellen

Wer Parklets (Einbauten in Parkbuchten) auf öffentlichem Grund aufstellen möchte, benötigt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Förderung für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Wenn Sie eine Ladestation für Elektrofahrzeuge oder eine elektrische Vorrüstung errichten, können Sie eine Förderung beantragen.

Bundesweiter Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten Parkausweis (orange) beantragen.

Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.

Bodenmarkierungen vor Einfahrten

Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.

EU-Parkausweis für Behinderte

Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis (hellblau) beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.