Urnenbestattung

Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.

Beschreibung

Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.

Die Details insbesondere den Termin sprechen die Städtischen Friedhöfe München mit den Auftraggeber*innen der Bestattung ab.

Die Urnenbestattung läuft wie folgt ab:

  • Aufbahrung des Sarges
  • Bereitstellung des Sarges in der Aussegnungshalls zur anschließenden Trauerfeier zur Feuerbestattung
  • Trauerfeier bzw. Aussegnung zur Feuerbestattung
  • Beisetzung der Urne nach der Einäscherung in einem Krematorium


Alternativ kann die Trauerfeier auch vor der Urnenbeisetzung vereinbart werden. Es ist auch eine Urnenbeisetzung ohne Trauerfeier möglich.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Von 500 Euro bis durchschnittlich 1200 Euro je nach Umfang der gebuchten Leistungen

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bestattungsgesetz, Friedhofsatzung, Friedhofgebührensatzung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Betrieb Friedhöfe, Krematorium und Grabmalbüro

Damenstiftstraße 8
80331 München

Fax: +49 89 23199209

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag – Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 15.00 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten und an Wochenenden bzw. Feiertagen sind gesondert zu vereinbaren.

Barrierefreiheit

  • Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Für Personen mit Mobilitätseinschränkungen werden auf Wunsch Rollstühle zur Verfügung gestellt.

Ähnliche Leistungen

Sterbeurkunde

Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Übernahme von Bestattungskosten

In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.

Bestattung von Amts wegen

Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

Beisetzung in Familiengrabstätten

In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.

Sargbestattung

Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.

Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern

Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.

Bestattung in den Heckengärten

Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.

Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.

Anonyme Bestattung

Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.

Bestattung unter Bäumen

In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.