Beisetzung in Familiengrabstätten

In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.

Beschreibung

In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet werden. Erst nach Ablauf beider Ruhezeiten ist eine Neubelegung mit einem oder zwei Särgen möglich. Darüber hinaus können in einer Erdgrabstätte bis zu acht Urnenbeisetzungen durchgeführt werden.

In Urnenerdgrabstätten können bis zu sechs Urnen beigesetzt werden.

Wer das Grabnutzungsrechts an einer Familiengrabstätte hat, kann Familienangehörige, Verwandte, Verschwägerte und nach seinem Ableben sich selbst in der Familiengrabstätte bestatten lassen. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

Benötigte Unterlagen

Beisetzungsbewilligung

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

400 bis 1300 Euro zuzüglich Grabnutzungsgebühr

Rechtliche Grundlagen

§ 20, § 21 und § 22 Friedhofssatzung

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung

Damenstiftstraße 8
80331 München

Adresse

Damenstiftstraße 8
80331 München

Montag - Donnerstag 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Ähnliche Leistungen

Abschluss eines Bestattungsvertrages

Wir bieten die komplette Organisation einer Bestattung beziehungsweise einer Überführung an. Unsere Leistungen entsprechen denen von privaten Bestattungsunternehmen.

Sterbeurkunde

Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.

Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern

Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.

Anonyme Bestattung

Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.

Bestattung von Amts wegen

Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.

Übernahme von Bestattungskosten

In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.

Urnenbestattung

Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.

Bestattung unter Bäumen

In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.

Sargbestattung

Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.

Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.