Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneut beantragen.
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse, zum Beispiel für die Genehmigung eines Gewerbes.
- Sie haben keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Beantragung: Personalausweis, Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Vollmacht des*der Antragstellenden
- Anträge per Post, E-Mail oder Fax: ausgefülltes Formular „Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung“, Zahlungsbeleg
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
- Persönliche Beantragung: Sie bekommen die Bescheinigung in der Regel sofort ausgehändigt.
- Telefonische oder schriftliche Beantragung: Sie erhalten die Bescheinigung nach zwei bis drei Wochen per Post.
Gebührenrahmen
Bei einer Überweisung geben Sie die Kassenkonto-Nummer 95.6080.9999.9993 im Verwendungszweck an.
Bitte beachten Sie, dass die Vorauszahlung den Antrag nicht ersetzt.
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-20994
Adresse
Herzog-Wilhelm-Straße 11
80331 München
Öffnungszeiten
Wir haben geschlossen. In Notfällen kontaktieren Sie uns
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Barrierefreiheit & Anfahrt
Das Gebäude ist über den Eingang in der Josephspitalstraße barrierefrei erreichbar.