Bestattung von Amts wegen
Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.
Voraussetzungen
- Es wurde kein Bestattungsauftrag erteilt.
- Es sind keine Angehörigen vorhanden oder die Angehörigen sind vor-verstorben.
Benötigte Unterlagen
- Unterlagen zu dem Verstorbenen
- Personalausweis zur Identifikation der oder des Angehörigen bzw. der oder des Betreuer*in
- Betreuerausweis
Fragen & Antworten
Ja, wenn Sie zu den folgenden Angehörigen gehören:
Ehegatte, Kind, Elternteil, Großelternteil, Enkel, Schwester oder Bruder, Nichte oder Neffe, Stiefkind
Ja, denn eine Ausschlagung der Erbschaft entbindet nicht von der Bestattungspflicht bzw. der Kostenerstattungspflicht.
Rechtliche Grundlagen
Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 BestG
Art. 15 Abs. 1 BestG i. V. m. § 15 Satz 1 BestV und § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BestV
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Bestattungen von Amts wegen
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Damenstiftstraße 8
80331 München
Fax: +49 89 23199279
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Ein barrierefreier Zugang ist zu allen Büroräumen möglich, Aufzug ist vorhanden.
Ein behindertengerechter Zugang befindet sich im Innenhof.