Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen
Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Freibadegelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch eine Beschilderung als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.
Voraussetzungen
Zu jeder Sondernutzung einer städtischen Grünanlage müssen wir das Baureferat-Gartenbau (als Grundeigentümer) anhören. Erst wenn wir die schriftliche Zustimmung des Baureferats erhalten haben, können wir eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Benötigte Unterlagen
Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax, Post oder nach telefonischer Terminvereinbarung einreichen.
Sie benötigen für Ihren Antrag in jedem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Downloaderhältlich)
- Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
- MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort
Rechtliche Grundlagen
- Grünanlagensatzung (Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen)
- Kostensatzung (Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München)
- Grünanlagengebührensatzung (Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt München)
- Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21)
Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1
Internet
Telefon
Post
Fax: +49 89 233-98939988
Adresse
Implerstraße 9
81371 München
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