Schwangerschaftskonfliktberatung
Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt. 
Beschreibung
Der Abbruch einer Schwangerschaft setzt ein Beratungsgespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen voraus. 
Das Gespräch ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Es wird ergebnisoffen geführt. Am Ende des Gesprächs kann eine Beratungsbescheinigung ausgehändigt werden, die für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.
Die Seite "Ungewollte Schwangerschaft" hält weitere Informationen für Sie bereit.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Fragen & Antworten
- Benötige ich einen Termin?
 Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
- Wie lange dauert das Gespräch?
 Planen Sie bitte circa eine Stunde dafür ein.
- Ist eine Beratung mit Dolmetscher*in / Gebärdendolmetscher*in möglich?
 Ja
Rechtliche Grundlagen
§§ 218, 219 StGB
§§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Art. 7 BaySchwBerG
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
SG Schwangerschaftsberatung
							
						
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	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Gesundheitsreferat
	                
	                   	SG Schwangerschaftsberatung
	                
	                
	                      
	                     Bayerstraße 28a
 
	                      
	                     80335 München 
	                
Fax: +49 89 233-747872
Adresse
	            	
                    Bayerstraße 28a
                    80335 München
                    
                    
Wir beraten Sie gerne nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. 
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr