Schwangerschaftskonfliktberatung
Unsere staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen berät im Schwangerschaftskonflikt.
Eine Beratungsbescheinigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Beschreibung
Der Abbruch einer Schwangerschaft setzt ein Beratungsgespräch bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen voraus.
Das Gespräch ist vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Es wird ergebnisoffen geführt. Am Ende des Gesprächs kann eine Beratungsbescheinigung ausgehändigt werden, die für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist.
Die Seite "Ungewollte Schwangerschaft" hält weitere Informationen für Sie bereit.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Fragen & Antworten
Benötige ich einen Termin?
Eine telefonische Anmeldung ist erforderlich.
Wie lange dauert das Gespräch?
Planen Sie bitte ca. 1 Stunde dafür ein.
Ist ein Beratung mit Dolmetscher*in / Gebärdendolmetscher*in möglich?
Ja
Rechtliche Grundlagen
§§ 218, 219 StGB
§§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Art. 7 BaySchwBerG
Gesundheitsreferat
SG Schwangerschaftsberatung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
SG Schwangerschaftsberatung
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-747872
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Wir beraten Sie gerne nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Sie erreichen uns telefonisch zu folgenden Zeiten:
Montag bis Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.30 - 15.00 Uhr