Schulreisen innerhalb der Europäischen Union

Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz.

Beschreibung

Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise  innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz (Beispiele: Klassenfahrt, Sprachreise, Abschlussfahrt). Sie soll verhindern, dass einzelne Schüler*innen an der Reise nicht teilnehmen können, weil diese aus einem Drittstaat kommen und entweder

  • keinen Aufenthaltstitel für Deutschland,
  • keinen Ausweis oder Pass

oder

  • kein Visum für das Reiseland besitzen (insbesondere für Reisen außerhalb der Schengen-Staaten)

Die Schülersammelliste ersetzt somit für die betroffenen Schüler*innen den erforderlichen Aufenthaltstitel oder das erforderliche Visum für die Reise. Für Schüler*innen, die keinen eigenen Reisepass haben, ist sie gleichzeitig ein Passersatz.

Die Schule bescheinigt durch Unterschrift der Schulleitung und Anbringung des Dienstsiegel die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie das Vorliegen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten von nicht volljährigen Schüler*innen.

Die Ausländerbehörde bescheinigt durch Unterschrift und Anbringen des Dienstsiegels:

  • die Richtigkeit der Angaben zu denjenigen Mitreisenden, die nicht Staatsangehörige der Europäischen Union sind,
  • die Identität derjenigen Schüler*innen (entsprechend der angebrachten Lichtbilder), für die die Sammelliste als Passersatz dienen soll sowie
  • die Berechtigung zur Wiedereinreise der Mitreisenden nach Deutschland.

Darüber hinaus bescheinigt die Ausländerbehörde, durch einen entsprechenden Vermerk, die Aussetzung der Abschiebung nach der Wiedereinreise für Schüler*innen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist. Dieser Vermerk dient der Sicherheit der Betroffenen, da eine Duldung beim Verlassen des Bundesgebietes erlischt.

Ist ein Reisepass und Aufenthaltstitel vorhanden, stellt die Ausländerbehörde München nur dann eine Schülersammelliste aus, wenn die Reise in einen Staat der Europäischen Union gehen soll, der nicht zu den Schengen-Staaten gehört (Irland, Zypern). Bulgarien und Rumänien wenden derzeit eingeschränkt die Schengen-Regelungen an.Es empfiehlt sich bei diesen beiden Staaten bis zur Aufnahme als vollständiger Schengen-Staat die Ausstellung einer Schülersammelliste.

Die Schülersammelliste wird zusammen mit dem "Zusatzblatt für Mitreisende" per Post an die Schule versendet.

Wir prüfen vorab, welche Schüler*innen auf das Dokument eingetragen werden müssen, und teilen Ihnen das Ergebnis per E-Mail mit.

Voraussetzungen

Sie können die Unterlagen über unseren Online-Service anfordern. Diese erhalten Sie, nebst Anlagen, von uns auf dem Postweg.

Im Online-Service können Sie uns bereits Terminwünsche zur Ausstellung der Schülersammelliste mitteilen.

Das Blanko-Dokument "Schülersammelliste" und das "Zusatzblatt für Mitreisende" ist auszufüllen:

Die Schule macht Angaben zur

  • Bezeichnung und Anschrift der Schule,
  • Zum Reiseziel und Reisezeitraum sowie den begleitenden Lehrkräften

Auf dem „Zusatzblatt für Mitreisende“ werden alle Schüler*innen, die an der Reise teilnehmen werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, eingetragen.

Benötigte Unterlagen

  • Schülersammelliste
  • Zusatzblatt für Mitreisende

Persönliche Angaben der Schüler*innen:

  • Familiennamen, Vorname
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit.

Alle, die keinen eigenen Reisepass haben, müssen noch ein aktuelles biometrisches Passfoto vorlegen.

Vorsprechende Lehrkraft:

  • Ausweisdokument

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

3 Wochen

Gebührenrahmen

12 Euro pro Person

Fragen & Antworten

Diese Reiseerleichterungen gibt es nur für Gruppenreisen von Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, die in Begleitung einer Lehrkraft verreisen.

Ist ein Reisepass und Aufenthaltstitel vorhanden, stellt die Ausländerbehörde München nur dann eine Schülersammelliste aus, wenn die Reise in einen Staat der Europäischen Union gehen soll, der nicht zu den Schengen-Staaten gehört (Irland, Zypern, Rumänien, Bulgarien).

Rechtliche Grundlagen

§ 1 Abs. 5 AufenthV

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
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Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

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Raum: Schnellschalter, Bereich 37, 3. Stock

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