Amtsärztliche Untersuchung – Vorbereitungsdienst (Lehramt)

Lehramtsanwärter*innen dürfen ihren Vorbereitungsdienst nur antreten, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durchgeführt wurde.

Beschreibung

Lehramtsanwärter*innen dürfen ihren Vorbereitungsdienst nur dann antreten, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zur Frage der gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst und das Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie unter Umständen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit durchgeführt wurde.
 

Hinweise:

  •  Wir bitten um eine Online-Terminvereinbarung
  • Bitte legen sie dem Antrag folgenden Unterlagen bei:
    • Fragebogen, bitte geben Sie dort unbedingt ihre Telefonnummer, Handynummer und Emailadresse an
    • Beurteilungsgrundlage
    • Anschreiben des zuständigen Ministeriums
    • Bei Problemen ist eine Terminvereinbarung ausnahmsweise auch schriftlich oder per Email möglich.
  • Von telefonischen Anfragen zur Terminvergabe bitten wir abzusehen.

Die Gesundheitszeugnisse für den Vorbereitungsdienst Lehramt werden nach Fertigstellung ausschließlich den Bewerber*innen übermittelt, so dass die Weitergabe an die auftraggebende Stelle in deren Verantwortung liegt.

Voraussetzungen

Eine Terminvergabe erfolgt nur bei Vorliegen aller Unterlagen!

Benötigte Unterlagen

Zur Anmeldung:

  • Schreiben des zuständigen Ministeriums, aus dem die Notwendigkeit der amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht
  • ausgefüllter Fragebogen
  • ausgefüllte Beurteilungsgrundlage

Zur Untersuchung:

  • Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
  • falls vorhanden: ärztliche Unterlagen und Befunde, Krankenhausberichte usw.
  • Nachweis der Masernimmunität (Impfausweis, ärztliche Bescheinigung)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Nach erfolgter Untersuchung ca. 2 Wochen, bei schwierigen medizinischen Sachverhalten länger

Gebührenrahmen

ca. 90 bis 300 Euro (wird bei Antritt des Vorbereitungsdienstes vom Dienstherrn zurückerstattet)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Beamtengesetzgebungen

Fragen & Antworten

Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich

Post

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Schwanthalerstraße 69
80336 München

Fax: +49 89 233-66809

Adresse

Schwanthalerstraße 69
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Raum: 330/331

Öffnungszeiten

  • Mo. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Di. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Mi. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Do. 07:45 - 12:00
    13:00 - 15:00
  • Fr. geschlossen
    (Karfreitag: Öffnungszeiten können abweichen)
  • Sa. geschlossen
  • So. geschlossen
    (Ostern: Öffnungszeiten können abweichen)

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.

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