Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt München
Beratung und Hilfe bei Ver- und Überschuldung, außergerichtliche Regelungen mit Gläubigern, Unterstützung bei der Beantragung von Verbraucherinsolvenzverfahren.
Beschreibung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung orientiert sich an einem ganzheitlichen Beratungskonzept. Vordringlichstes Ziel ist es zunächst, die existenzielle Situation der Kund*innen zu stabilisieren. Dazu zählen in erster Linie der Wohnraumerhalt und Sicherung der Bezahlung von Strom und Lebensmitteln.
Wir geben Hilfestellung und beraten bei:
- der Bestandsaufnahme der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- der materiellen Existenzsicherung
- der Haushalts- und Budgetplanung
- Hinterfragen und Reflektieren des Konsumverhaltens
- der Bewältigung der persönlichen, familiären und sonstigen sozialen Probleme
- Aufzeigen von alternativen Möglichkeiten im Verbraucherverhalten
- der Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen
- der Klärung juristischer und finanzieller Fragestellungen
- Schuldnerschutzmaßnahmen (z. B. Anhebung der Pfändungsfreigrenze)
- der Erstellung eines Schuldenregulierungskonzeptes
- der Regulierung der Schulden durch eine außergerichtliche Einigung mit Gläubigern
- der Schuldenbereinigung durch ein gerichtliches Insolvenzverfahren
Die Städtische Schuldner- und Insolvenzberatung bietet allen ratsuchenden Bürger*innen werktags einen Hotline-Service an.
Sie erreichen die Hotline Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und Freitags von 9 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 089 233-24353.
Besondere Anlaufstellen
- Gehörlose Münchner*innen wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose.
- Münchner*innen ohne eigene Wohnung wenden sich an die Zentrale Wohnungslosenhilfe.
Benötigte Unterlagen
Bearbeitungsbogen Schuldner- und Insolvenzberatung sowie Unterlagen zu den Verbindlichkeiten.
Den Bearbeitungsbogen erhalten Sie im zuständigen Sozialbürgerhaus.
Fragen & Antworten
Was ist FIT-FinanzTraining?
Auch unsere Kooperationseinrichtung
steht Ihnen zum Thema Klärung der Finanzsituation und Budgetplanung zur Seite. Das FIT-FinanzTraining wurde 2005 vom Verein für Fraueninteressen e.V. initiiert und arbeitet seit 2006 im Auftrag des Sozialreferates der Landeshauptstadt München in enger Kooperation mit der städtischen Schuldner- und Insolvenzberatung. Dort kann mit Ihnen die Vorbereitung der Unterlagen zur Anmeldung bei der Schuldnerberatung erfolgen.
Was ist die ehrenamtliche hauswirtschaftliche Beratung?
Falls erforderlich, kann auch für begrenzte Zeit eine
ehrenamtliche hauswirtschaftliche Beratung
vermittelt werden.
Was tun bei Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust?
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem jeweils für Sie
auf. Hier gibt es eine spezielle Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
An wen kann ich mich bei verbraucherrechtlichen oder juristischen Fragen wenden?
Bei verbraucherrechtlichen oder juristischen Fragen gibt Ihnen eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt Auskunft:
Verbraucherzentrale Bayern e.V.
Mozartstr. 9
80336 München
Tel.: 089 539870
Fax: 089 537553
E-Mail:
Für eine Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen wenden Sie sich an die
Geschäftsstelle des Münchener Anwaltverein e.V.:
Maxburgstraße 4 / C 142
80333 München
Tel.: 089 295086
Fax: 089 29161046
Sprechstunden:
Montag, Mittwoch, Freitag 9 Uhr bis 11.30 Uhr
(im August nur Montag und Mittwoch)
Anmeldung bis 11 Uhr - Bedürftigkeit muss durch Unterlagen nachgewiesen werden!
Was bietet die Schuldner- und Insolvenzberatung noch?
Bei Verhandlungen mit Gläubigern können Vereinbarungen über Ratenzahlungen, Stundungen oder Vergleiche erreicht werden.
Im Falle eines Verbraucherinsolvenzverfahrens unterstützen wir Sie als anerkannte Beratungsstelle beim außergerichtlichen Einigungsversuch und bei der Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Selbständige Kleinunternehmer beraten wir im Rahmen der Selbständigen-Beratung auch hinsichtlich des Regelinsolvenzverfahrens.
Wo erhalte ich Hilfe und Beratung?
Zur Einleitung einer Schuldnerberatung wenden Sie sich bitte an die Bezirkssozialarbeit in dem für Ihren Stadtbezirk
und vereinbaren Sie einen Termin zu einer ersten Kurzberatung.
Rechtliche Grundlagen
§ 16 a Sozialgesetzbuch II. Buch (SGB II),
§ 11 Abs. 5 Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII),
§ 305 ff. Insolvenzordnung (InsO),
Art. 112 bis 116 Bayer. Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)