Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag
Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Industrieanlagen, die in besonderem Maße Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder in denen bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, bevor sie errichtet und betrieben werden dürfen.
Eine Auflistung dieser Anlagen enthält der Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
Voraussetzungen
Eine Industreianlage braucht vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn
- sie in besonderem Maße Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verusacht oder
- in ihr bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und
- die Anlage länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden soll.
Benötigte Unterlagen
Die Antragsteller erhalten eine Checkliste, auf der die einzureichenden Unterlagen gekennzeichnet werden.
Hinweis:
Durch einen frühzeitigen Kontakt können Zeitverzögerungen vermieden werden. Dabei können Verfahrensfragen, erforderliche Antragsunterlagen im Detail, sowie die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bereits vor der Antragstellung erörtert werden.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
3 bis 7 Monate
Gebührenrahmen
Die Höhe der Genehmigungsgebühr wird anhand des Kostenverzeichnisses unter Berücksichtigung der Investitionskosten und des Verwaltungsaufwandes berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 1.750 Euro.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Immissionsschutz Nord
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