Genehmigung für Abfallentsorgungsanlagen
Wer eine Anlage zum Behandeln, Umschlagen und/oder Lagern von Abfällen errichten und/oder betreiben möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Diese Genehmigung ist eine umfassende Realkonzession, die von wenigen Ausnahmen abgesehen alle anderen öffentlich-rechtlichen Gestattungen für das konkrete Vorhaben ersetzt (= Konzentrationswirkung).
Wichtige Teilschritte des komplexen Verfahrens sind:
- Beratung des Antragstellers über Verfahren und Unterlagen
- Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
- Zuleitung an die Träger öffentlicher Belange
- öffentliche Auslegung und Erörterung der Einwendungen (teilweise)
- Abgleich der eingehenden Stellungnahmen
- Bescheiderstellung
Zur Beschleunigung von immissionsschutzrechlichen Antrags und Genehmigungsverfahren haben wir vier goldene Regeln zusammengestellt.
Vor Erstellung der Antragsunterlagen empfehlen wir dringend eine umfassende Beratung durch die bearbeitende Stelle.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Ab Vollständigkeit der Unterlagen je nach Art des durchzuführenden Verfahrens zwischen 3 und 7 Monaten.
Gebührenrahmen
Gestaffelte Prozentsätze, abhängig vom Investitionsvolumen
Rechtliche Grundlagen
§§ 4 ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren).
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Abfallrecht
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