Regeln für genehmigungspflichtige Anlagen

Für immissionsschutzrechtliche Anträge bei der Anschaffung genehmigungspflichtiger Industrie- und Entsorgungsanlagen, sind hier die Regeln zusammengestellt.

Was sind genehmigungspflichte Anlagen?

Die vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes legt fest, welche Anlagen durch die Behörde genehmigt werden müssen.

Ob die Anlage zu genehmigen ist, hängt häufig von der Größe ab beziehungsweise vom möglichen Überschreiten bestimmter Schwellenwerte hinsichtlich Schadstoffausstoß, Stoffdurchsatz und Kapazität.

In der Regel muss jede genehmigungspflichtige Anlage länger als zwölf Monate "am selben Ort" (das heißt auf dem Betriebsgelände) in Betrieb sein. Der Betrieb ohne Genehmigung ist ein Straftatbestand.

Strategische Überlegungen im Voraus

Sehen Sie die Genehmigungsbehörde als Partnerin bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Die beantragte Genehmigung ist ein Produkt, dessen Qualität auch in Ihrem Interesse liegt. Sie bietet Ihnen Standort- und Rechtssicherheit.

Planen Sie vorausschauend und informieren Sie die Genehmigungsbehörde frühzeitig über Änderungen am Planungsstand.

Beziehen Sie von Anfang an auch spätere Erweiterungsabsichten (sowohl im baulichen, als auch im maschinellen Bereich) in die Planungen mit ein. Mögliche spätere Erfordernisse wie die Einführung eines Schichtbetriebs, die Hinzunahme zusätzlicher Einsatzstoffe oder die Erhöhung von Durchsatzmengen können ohne vorausschauende Überlegungen zu unerwarteten Problemen führen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf!

Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage planen, nehmen Sie bitte frühzeitig vor dem Kauf oder der Anmietung eines Grundstückes und/ oder vor der endgültigen Fertigung der Planunterlagen Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde auf. Dies ist im Stadtgebiet München das Referat für Klima- und Umweltschutz.

Sollten Sie die Errichtung und/ oder den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage planen, empfiehlt es sich zudem, vorab den Fragenkatalog zu Abfallentsorgungsanlagen (PDF) zu beantworten.

Bitte nehmen Sie in Absprache mit uns gegebenenfalls auch Kontakt zu anderen wichtigen Fachbehörden auf.

  • Für den Planungsstandort können Sie vorab mit der Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Planungsreferat) die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens abklären.
  • Fragen der Grundstücksentwässerung lassen sich bereits im Vorfeld des eigentlichen Genehmigungsverfahrens mit der beim Baureferat angesiedelten Münchner Stadtentwässerung, Abteilung Grundstücksentwässerung klären.
  • Fragen bezüglich des Grundwasserschutzes lassen sich ebenfalls im Vorfeld beim Sachgebiet Wasserrecht im Referat für Klima- und Umweltschutz beantworten.

Wahl geeigneter Planer*innen und Beauftragung externer Gutachter*innen

Beauftragen Sie einen speziell für Ihr Vorhaben geeignete und kompetente Planfertiger*innen. Lassen Sie sich dabei im Zweifel von der Industrie- und Handelskammer beraten.

Nicht alle Planfertiger*innen, der Ihr Privathaus geplant haben, ist auch die Richtigen für Ihre "BImSch-Anlage“.

Sollte, insbesondere wegen möglicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft (zum Beispiel durch Lärm- und Geruchsentwicklung), die Einschaltung externer Gutachter*innen notwendig sein, so sprechen Sie vorher die Person des*der Gutachter*in und den notwendigen Gutachtenumfang mit der Genehmigungsbehörde ab.

Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Halten Sie sich bitte an unsere Checkliste!

Legen Sie vollständige und qualitativ für eine Überprüfung Ihres Projekts ausreichende Plan- und Antragsunterlagen vor.

Gliedern Sie klar und übersichtlich. Nur durch professionell erstellte, vollständige und insbesondere ausreichend konkrete Antragsunterlagen kann eine zügige Entscheidung erreicht werden.