Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Beschreibung

Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten (nur innerhalb Deutschland)

Voraussetzungen

  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart: OB!)
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie)
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) sowie Vollmacht und Ausweis des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • Nachweise über den Bedarf (zum Beispiel mit Kaufverträgen)
  • Nachweis über den Verkaufsplatz (in Kopie)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Ab 192,90 Euro (zuzüglich Kennzeichenschilder)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Sie benötigen ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder ein europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.

Bitte unbedingt bei Antragstellung angeben.

Rechtliche Grundlagen

Fahrzeugzulassungsverordnung
Straßenverkehrszulassungsordnung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

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