Reiseausweis für Staatenlose
Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.
Beschreibung
Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob eine Person staatenlos ist, muss im Einzelfall von der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Der Reiseausweis ist maximal drei Jahre gültig.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie sind staatenlos
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung eines Reiseausweises
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
- Schriftliche Begründung, weshalb Staatenlosigkeit angenommen wird und Nachweise dazu
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Rechtliche Grundlagen
§§ 4, 5 AufenthV
Ausländerbehörde
Internet
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
- Fr. 07:30 - 13:00
- 
	                            Sa.
	                            
	                            	
	                            		
	                            		geschlossen
	                            	
									
									
 (Allerheiligen: Sprechzeiten können abweichen)
- So. geschlossen
Post
	                
	                   	Ausländerbehörde
	                
	                
	                      
	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Fax: +49 89 233-45595
Adresse
	            	
                    Ruppertstraße 19
                    80337 München
                    
                    
Lagehinweis: Eingang A
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
- 
	                            Di.
	                            
	                            	
	                            		
			                            	
			                            		08:30 - 12:00
			                            		
 14:00 - 18:00
- Mi. geschlossen
- Do. 08:30 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- 
	                            Sa.
	                            
	                            	
	                            		
	                            		geschlossen
	                            	
									
									
 (Allerheiligen: Öffnungszeiten können abweichen)
- So. geschlossen