Personenbezogene Sonderparkplätze für Menschen mit Behinderung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung.

Beschreibung

Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen personenbezogenen Sonderparkplatz eingerichtet haben will, benötigt hierzu eine Genehmigung. Sonderparkplätze können nur vor dem Hauptwohnsitz und nicht vor der Arbeitsstätte eingerichtet werden.

Voraussetzungen

Wenn auf öffentlichem Verkehrsgrund ein personenbezogener Sonderparkplatz eingerichtet werden soll, müssen wir vor einer Genehmigung auch den örtlich zuständigen Bezirksausschuss und die Polizeiinspektion informieren und um Stellungnahme bitten.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises („aG“ Merkmal ist Voraussetzung)
  • Kopie der Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von allgemeinen Schwerbehindertenparkplätzen
  • oder
  • Kopie des blauen Parkausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kopie des Führerscheins
  • Handskizze oder Foto des Parkplatzes, der reserviert werden soll
  • aktuelles ärztliches Attest über den Gesundheitszustand und die Gehfähigkeit (welche Wegstrecke zurückgelegt werden kann)
  • Nachweis darüber, warum die Nutzung oder Anmietung eines Parkplatzes auf Privatgrund trotz Bemühungen nicht möglich ist (zum Beispiel Bestätigung des Vermieters oder der Hausverwaltung)

Dazu benötigen wir Ihren formlosen Antrag, der die nachfolgenden Fragen beantwortet:

  • wie oft und wofür das Fahrzeug genutzt wird
  • zu welchen Zeiten Sie das Fahrzeug benötigen
  • wer das Fahrzeug außer Ihnen benutzt
  • wie Sie Ihre Wohnung vom gewünschten Sonderparkplatz aus erreichen
  • wo das Fahrzeug bisher geparkt wurde
  • ob Sie ein Spezialfahrzeug mit ausfahrbarer Rampe oder ähnlichem benutzen
  • Ihre Telefonnummer oder E-Mailadresse, damit wir Sie für Rückfragen erreichen können

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa drei Monate

Gebührenrahmen

gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung
(§ 45 Abs. 1 b Nr. 2 i.V.m § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO)

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Daueranordnungen

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

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