Personenbeförderungsschein – Verlust oder Diebstahl

Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind Inhaber*in einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und haben diese verloren

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein für die allgemeine Fahrerlaubnis
  • Verlusterklärung oder die Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle
  • Falls der abhanden gekommene Führerschein zur Fahrgastbeförderung nicht von der Stadt München ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, die den Führerschein ausgestellt hat, notwendig.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

etwa 3 Wochen

Gebührenrahmen

Ersatzführerschein: 35 Euro



Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Zulassung Taxi oder Mietwagen

Sie möchten ein Taxi oder einen Mietwagen erstmals zulassen (anmelden) oder ummelden? Dann müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.

KFZ-Hauptuntersuchungsbericht einreichen

Wer im Gelegenheitsverkehr gewerblich tätig ist, muss Berichte über die jährlich durchzuführende Hauptuntersuchung (HU) der Kraftfahrzeuge unverzüglich vorlegen.

Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen

Sie wollen entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen befördern? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Auch wirtschaftliche Vorteile werden als Entgelt angesehen.

Personenbeförderungsschein – Verlängerung

Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.

Taxi oder Mietwagen – Unterlagen nachreichen

Sie haben einen Antrag nach dem Personenbeförderungsgesetz gestellt, möchten aber noch Unterlagen nachreichen?

Betriebsaufnahme eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens

Sie haben ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekauft? Dann müssen Sie innerhalb der im Genehmigungsbescheid genannten Frist den Betrieb aufnehmen.

Förderprogramm E-Taxis

Die Stadt München fördert die Anschaffung elektrisch betriebener Taxis. Die Antragstellung für das neue E-Taxi-Förderprogramm ist ab dem 1. Januar 2024 möglich.

Abholung von Personenbeförderungsscheinen

Wenn Ihr Personenbeförderungsschein abholbereit ist, können Sie online einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Taxigenehmigung

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.