Personenbeförderungsschein – Verlängerung
Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.
Beschreibung
Ab dem 1.8.2021 treten die Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Ortskundenachweis mehr für die Erteilung der Fahrgastbeförderung von Taxen notwendig. Anstelle des Ortskundenachweis ist für die Erteilung der Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ein Fachkundenachweis zu erbringen.
- Die Verlängerung der Fahrgastbeförderung für Taxen und PKW im Linienverkehr erfolgt wie bisher auf 5 Jahre ohne Vorlage eines Fachkundenachweises.
- Bei der Verlängerung der Fahrgastbeförderung für Mietwagen, ist ein Nachweis der Fachkunde zu erbringen.
- Die Inhalte des Fachkundenachweises wurden noch nicht festgelegt, es gibt zunächst folgende Übergangsregelung:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet für drei Jahre (anstatt wie bisher für fünf Jahre) erteilt.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtig sich nach dem Tag der Beauftragung.
Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich oder online beantragen. Für die schriftliche Beantragung müssen Sie das Antragsformular vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
Benötigte Unterlagen
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Sie haben einen deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein beantragen".
- Erlaubnis zur Personenbeförderung
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Wenn Sie bei der Verlängerung bereits 60 Jahre alt sind oder die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr gelten soll, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner
Fragen & Antworten
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
• ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
• Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
• Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Etwa sechs Monate bevor Ihr Personenbeförderungsschein abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze