Parkausweis für Handelsvertretungen

Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation bei Kund*innen schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.

Beschreibung

Neuantrag Wenn Sie für Ihre Tätigkeit als Handelsvertreter*in ein Fahrzeug zum Transport schwerer Gegenstände benötigen, dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In den Parkausweis können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.

Bei Verwendung des Parkausweises muss ein Arbeitsstättennachweis gut lesbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Umschreibung Sofern sich ein Fahrzeug beziehungsweise Kennzeichen ändert, kann eine Umschreibung des Parkausweises für die Restlaufzeit beantragt werden.

Verlängerung Etwa 6 Wochen vor Ablauf der Parklizenz sollten Sie die Verlängerung beantragen. Hier benötigen wir wieder einen vollständigen Antrag. Eine automatische Verlängerung ist leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen auch bei einer persönlichen Vorsprache den Parkausweis nicht mitgeben können.

Voraussetzungen

Sie haben schwere und/ oder sperrige Musterkoffer, Musterstücke, welche Sie bei Kundenbesuchen präsentieren und nicht zu Fuß transportieren können.

Benötigte Unterlagen

Für den Online-Antrag (Neuantrag oder Verlängerung) müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Nachweis über die Tätigkeit als Handelsvertretung
  • Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bei Online-Antrag auf Umschreibung müssen Sie folgende Unterlagen hochladen.

  • Pro Fahrzeug: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • >Bild komplett durchgerissenen aktuellen Parkausweises

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen erfolgt die Bearbeitung in aller Regel innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang. Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, übersenden wir Ihnen auf Wunsch sofort nach der Bearbeitung Ihres Antrags eine Antragsbestätigung per E-Mail, welche von den Überwachungskräften maximal eine Woche toleriert wird.

Gebührenrahmen

  • 3 Monate gültig: 90 Euro
  • 6 Monate gültig: 180 Euro
  • 12 Monate gültig: 360 Euro
  • 24 Monate gültig: 720 Euro

Bei Eintragung eines festen Kennzeichens für rein batterieelektrische Fahrzeuge (Gebührenreduzierung):

  • 12 Monate gültig: 30 Euro

Wenn Sie gleichzeitig mehrere Parkausweise beantragen, verringert sich die Gebühr des zweiten Ausweises bzw. weiterer Ausweise um jeweils 15 Euro.

Parkausweis für die Restlaufzeit umschreiben: 10 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Die ermäßigte Gebühr ist nur möglich, wenn mehrere Anträge gleichzeitig gestellt werden und sich der Aufwand für die Prüfung dadurch verringert. Wird aber nachträglich ein weiterer Ausweis benötigt, ist eine erneute Überprüfung – zu den regulären Verwaltungsgebühren – erforderlich.

Der Parkausweis gilt ausschließlich für das Parken am Einsatzort während der Arbeitszeit.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrs-Ordnung (§46 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Verkehrsüberwachung
Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Ruppertstraße 19
80466 München

Adresse

Implerstraße 13
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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