Optionsförderung Tanz

Wenn Sie nachweislich als professionelle*r Tanzschaffende*r tätig sind, können Sie eine Optionsförderung im Bereich Tanz beantragen.

Beschreibung

Im Rahmen dieser Förderung können Anträge von freien Tanzschaffenden gestellt werden, die auf mehrjährige erfolgreiche, individuell ausgeprägte Arbeit mit erkennbarer öffentlicher und auch überregionaler Resonanz in München verweisen können.
Über einen Zeitraum von drei Jahren kann somit die künstlerische Arbeit nachhaltig weiterentwickelt werden. Mit der Optionsförderung geförderte Künstler*innen sollten mindestens zwei Produktionen oder alternativ einen sich über den Förderungszeitraum entwickelnden Produktionszyklus erstellen und zur Aufführung bringen.

Die jährlich ausgereichten Produktionszuschüsse können sowohl für die Erstellung von Neuproduktionen als auch für Wiederaufnahmen von Produktionen und Gastspielen Verwendung finden.
Produktionsunabhängigen und die produktionsabhängigen Kosten können gleichermaßen bezuschusst werden.

Höchstsumme je Antrag und Jahr: 100.000 Euro

Die Frist zur Antragstellung für Optionsförderungen 2025-2027 im Bereich Darstellende Kunst endet am Montag, den 03. Juni 2024, 23.59 Uhr, da das Fristende 01.06.2024 auf einen Samstag fällt.

Voraussetzungen

  • Erwiesene professionelle Arbeit
  • Ausgeprägte künstlerische Individualität
  • Positives Interesse bei Publikum und Kritik
  • Arbeitsschwerpunkt München

Benötigte Unterlagen

  • Konzept für den dreijährigen Zeitraum und Projektbeschreibung für das 1. Förderjahr (max. 5 DIN A4-Seiten)

    Bitte beachten Sie, dass bei den Kalkulationen die Höhe der beantragten Zuwendung erkennbar und pro Jahr möglichst identisch sein sollte.

    ​S oweit möglich, sind die produktionsunabhängigen und die produktionsabhängigen Einnahmen und Ausgaben in der Kalkulation zu trennen (siehe unten).
  • Kurzbiographien des künstlerischen Teams und Angabe einer Referenzproduktion des/der Antrag-steller*in (Titel, Jahr der Aufführung, Ort, ggf. Links zu Videos etc.)
  • Grob-Kalkulation für den dreijährigen Zeitraum und aussagekräftige Kalkulation für das 1. Förder-jahr inkl. einer jeweiligen Honoraraufschlüsselung

Bitte beachten Sie, dass bei den Kalkulationen die Höhe der beantragten Zuwendung erkennbar und pro Jahr möglichst identisch sein sollte.

Soweit möglich, sind die produktionsunabhängigen und die produktionsabhängigen Einnahmen und Ausgaben in der Kalkulation zu trennen (siehe unten).

Rechtliche Grundlagen

Die eingereichten Anträge werden durch die Freie Theaterschaffende- bzw. die Freie Tanzschaffende-Jury geprüft. Die Vergabeempfehlungen orientieren sich an den Grundlagen und Richtlinien der Förderung aktueller darstellender Kunst 2025 bis 2027. Über die Vergabe der Optionsförderungen im Tanz- und Theaterbereich wird der Stadtrat auf Vorschlag der Jurys voraussichtlich im Herbst 2024 entscheiden. Da die Optionsförderung dreijährig vergeben wird, sind für 2026 und 2027 keine Anträge möglich.

Fragen & Antworten

Nein, die Optionsförderung ist eine Derijahresförderung und wird nicht jedes Jahr ausgegeben.

Abonnieren Sie unseren Newsletter unter https://stadt.muenchen.de/infos/newsletter-darstellende-kunst.html

Nein.

Auch als Einzelkünstler*in können Sie sich bewerben.

Ja, dann sind in der Kalkulation nur Netto-Beiträge zu berücksichtigen.

Im Onlineverfahren können nur drei Dateien hochgeladen werden (3-jähriges Konzept mit Projektbeschreibung für das erste Jahr, Kurzbiographien sowie die Kalkulation).
Wenn Sie dem Antrag weitere Informationen hinzufügen möchten, ist dies nur im Rahmen der Projektbeschreibung möglich.

Nein; sobald Ihr Antrag eingereicht wurde, ist eine Änderung nicht mehr möglich.

Bei einer positiven Förderentscheidung sind im Rahmen der Projektumsetzung Änderungen möglich. Diese sind dem Kulturreferat, Abt. 5, schriftlich anzuzeigen.

Grundsätzlich werden anerkannt:

  1. produktionsunabhängige Ausgaben, die für die Sicherung einer eigenen Infra-struktur bzw. für deren Entwicklung erforderlich sind sowie
  2. produktionsabhängige Ausgaben (Neuproduktionen, Wiederaufnahmen und Gastspiele)

Wenn möglich und sinnvoll sind die produktionsunabhängigen und die produktionsab-hängigen Einnahmen und Ausgaben in der Kalkulation zu trennen; zudem sind die produktionsunabhängigen Ausgaben näher zu erläutern. Die zeitliche Begrenzung so-wie die konkrete Zielsetzung müssen ersichtlich sein.

Eine zusätzliche Förderung durch das Kulturreferat (z.B. Übernahme von Mieten für Aufführungsorte o.ä.) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es ist zu beachten, dass Ausgaben für die allgemeine Lebensführung nicht aus der Zuwendung finanziert werden dürfen.
Des Weiteren ist es nicht zulässig, dass kalkulatorischen Kosten (bspw. eigene mietfreie Räume, fiktive Mieten, Abschreibungen) und Ausgaben, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht (z. B. Trinkgelder, Geschenke, etc.), angesetzt werden.

Falls für die beantragten Maßnahmen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, sind in der Kalkulation nur Netto-Beträge zu berücksichtigen.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

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Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-21269

Adresse

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