Wenn Sie nicht ausreichend krankenversichert sind oder keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben, können Sie unsere gynäkologische Sprechstunde besuchen.
Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen Sie im Notfall durch behandelnde Ärzt*innen wünschen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Beihilfeverordnungen aufgeführt sind, müssen Sie die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme vor Kurbeginn amtsärztlich überprüfen lassen.
Wenn erwachsene Kinder länger als sechs Monate erkrankt sind und dadurch die Berufsausbildung nicht angetreten können oder unterbrochen müssen, kann mit einem amtsärztliches Gutachten der Anspruch...
Die Patientenbeauftragte nimmt Fragen, Sorgen, Probleme, aber auch Lob von Patient*innen in München auf und informiert über Beratungs- und Beschwerdestellen.
Wenn Sie auf Reisen medizinisch notwendigen Betäubungsmittel mit sich führen, können Sie sich Ihre ärztlichen Bescheinigungen oder Atteste beglaubigen lassen.