Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder

Wenn Sie ein (oder beide) Kennzeichenschild verloren haben oder gestohlen wurde, müssen Sie es bei der Zulassungsstelle melden, bei der Ihr Fahrzeug zugelassen ist.

Voraussetzungen

Der Verlust oder Diebstahl muss zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden. Das Kennzeichen wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige.

Das Fahrzeug muss dann so bald wie möglich neue, geänderte Kennzeichen erhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • das zweite Kennzeichenschild (wenn nicht abhanden gekommen)
  • Anzeige (ausgestellt von einer deutschen Polizeidienststelle)
  • Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

ab 24,80 Euro

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wenn wir Ihren Antrag fertig vorbereitet haben, können Sie als nächstes die Kennzeichenschilder kaufen. Im Umkreis der Zulassungsstelle gibt es mehrere private Anbieter. Den Preis für die Schilder müssen Sie gesondert bezahlen. Diese Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten. Den Antrag müssen Sie dem Hersteller als Nachweis Ihrer Berechtigung vorlegen.
Anschließend müssen Sie  wieder zu uns kommen, damit wir die amtlichen Plaketten auf den Kennzeichenschildern anbringen und abstempeln können.

Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

KfZ Zulassungsstelle

Post

KfZ Zulassungsstelle

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

Ähnliche Leistungen

Wechselkennzeichen

Sie können in München zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zulassen.

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen/ändern

Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) bestimmte Fahrten durchgeführt werden.

Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen/ändern

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Kennzeichen-Nachstempelung

Wenn Ihre Kennzeichen oder Stempelplaketten beschädigt sind, können Sie die Plaketten auf Ihren Kennzeichenschildern neu stempeln lassen.

Kurzzeitkennzeichen mit ausländischen Fahrzeugdokumenten

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal 6 Tage.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge (E-Kennzeichen)

Für bestimmte Elektrofahrzeuge können Sie ein sogenanntes E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge beantragen.

100 km/h-Plakette für zugelassene Anhänger

Sie können eine 100 km/h-Plakette für Anhänger beantragen, wenn die Eignung laut Zulassungsbescheinigung oder COC-Dokument nachgewiesen wird.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal sechs Tage.

Ausfuhrkennzeichen

Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen

Das gesamte Gebiet innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie nur mit gültiger grüner Plakette befahren.