Einzelbetriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge

Für zulassungsfreie, nicht kennzeichenpflichtige Fahrzeuge oder Anhänger auf öffentlichen Straßen ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.

Beschreibung

Bestimmte zulassungsfreie Fahrzeuge oder Anhänger, die nicht der Kennzeichenpflicht unterliegen, wie zum Beispiel Kleinkrafträder, Elektrokleinstfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen, benötigen eine gültige Betriebserlaubnis, bevor sie auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden dürfen.

Liegt keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder EU-Betriebserlaubnis vor oder ist diese aufgrund einer technischen Änderung ungültig, ist die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde erforderlich.

Die Betriebserlaubnis wird in den meisten Fällen vom Hersteller in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer EU-Betriebserlaubnis erteilt. Liegt diese vor, ist aus zulassungsrechtlicher Sicht nichts weiter zu veranlassen.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Vollgutachten von amtlich anerkannten Sachverständigen nach §21 StVZO
  • Bei Neufahrzeugen: Ursprungszeugnis des Herstellers oder Bestätigung des Herstellers, dass das Neufahrzeug ohne Ursprungszeugnis ausgeliefert wurde
  • Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
  • ​Für konkrete Auskünfte können Sie uns auch gerne bereits vorhandene Unterlagen als Scan über das Kontaktformular zukommen lassen.

Dauer und Kosten

Gebührenrahmen

Ab 39,50 Euro (wenn Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, können diese deutlich höher ausfallen)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

​ Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

KfZ Zulassungsstelle

Post

KfZ Zulassungsstelle

Eichstätter Straße 2
80686 München

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

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