Kfz-Angelegenheiten für auswärtige Autohäuser
Ihr Autohaus ist nicht in München ansässig? Dann können Sie für Ihre Kfz-Angelegenheiten bei der Münchner Zulassungsstelle einen Termin vereinbaren.
Beschreibung
Als auswärtiges Autohaus können Sie für die Erledigung Ihrer Kfz-Angelegenheiten neben den Händlerfächern in der Kfz-Zulassungsbehörde auch für einzelne Zulassungen einen Termin vor Ort buchen.
Beachten Sie bitte, dass bei Ihrer Terminauswahl als Dienstleistung "Kfz-Angelegenheiten für auswärtige Kennzeichen" steht.
Bei der Terminauswahl über die Dienstleistung selber buchen Sie an falscher Stelle einen Termin. Dieser Termin kann dann von unserer Seite nicht wahrgenommen werden.
Voraussetzungen
Ihr Autohaus ist nicht in München ansässig.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen hängt von der jeweiligen Dienstleistung ab.
Grundsätzlich müssen Sie immer vorlegen:
- ausgefüllte und unterschriebene Zulassungsvollmacht mit Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers in Kopie und des Bevollmächtigten im Original
- ausgefüllte und unterschriebene Abholvollmacht mit Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers in Kopie und des Bevollmächtigten im Original
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
Welche Dokumente Sie zusätzlich noch vorlegen müssen, lesen Sie bitte in der jeweiligen Dienstleistung unter der Rubrik "Fragen & Antworten" nach.
Fragen & Antworten
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- CoC / Übereistimmungsbescheinigung
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- SEPA-Mandat
- eVB
- eventuelle Gutachten, falls vorab an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und andere Kennzeichen bekommt
- Wunschkennzeichen des zukünftigen Halters
- eVB (bei Halterwechsel)
- SEPA-Mandat (bei Halterwechsel)
- falls erforderlich, neuer HU - Bericht
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und andere Kennzeichen bekommt
- Wunschkennzeichen des zukünftigen Halters
- eVB (bei Halterwechsel)
- SEPA-Mandat (bei Halterwechsel)
- falls erforderlich, neuer HU - Bericht
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI
- bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregister oder Gewerbeanmeldung mit neuer Adresse
- falls erforderlich, neuer HU - Bericht
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI
- Ehe-Urkunde oder ähnliche Bescheinigung von der namensändernden Behörde
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- Gutachten der Prüforganisation über die Oldtimer-Fähigkeit
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- Bescheinigung über den Grund der Kurzzeit
- evtl. Bestätigung über den Standort des Fahrzeugs
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- neue eVB mit Saisonzeitraum
- bisherigen Kennzeichenschilder
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- Gutachten der Prüforganisation über die Technische Änderung
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
für die Eintragung des Verlustes / Diebstahls:
- Bestätigung der Verlust- / Diebstahlsanzeige von einer deutschen Polizeidienststelle
für die gleichzeitige Außerbetriebsetzung zusätzlich:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
für die gleichzeitige Umkennzeichnung zusätzlich:
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- zugeteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht oder Eintragung in ZBI (Fahrzeugschein) über gültige HU
- bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- Verlusterklärung des Halters oder Diebstahlanzeige der Polizei
- zugteilte ZBII (Fahrzeugbrief)
Wenn die ZBII bei einer Bank oder Leasinggesellschaft liegt, benötigen wir von dieser eine schriftliche Bestätigung (auch per Mail oder Fax) mit der ZBII - Nummer, Kennzeichen oder Fahrzeugidentifizierungsnummer für die Neuausstellung der ZBI - Prüfbericht über eine gültige HU (ausgenommen sind außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge)
- bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
folgende Dokumente müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- notarielle bestätigte Versicherung an Eides statt über den Verlust der ZBII oder Diebstahlanzeige der Polizei
folgende Angaben müssen enthalten sein:
Information zum Verlust des Dokumentes,
Zusicherung, dass das Dokument an die Zulassungsbehörde zurückgegeben wird, wenn es wieder gefunden werden sollte
die Eid-Formel: "Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe." - oder Diebstahlsanzeige von der Polizei (muss das Aktenzeichen enthalten)
- zugeteilte ZBI (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht oder Eintragung in der ZBI (Fahrzeugschein) über gültige HU (ausgenommen sind Fahrzeuge, die außer Betrieb gesetzt sind)
- bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Rechtliche Grundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung
- Straßenverkehrszulassungsordnung
Kreisverwaltungsreferat
Team 4 Händlerschalter (KVR-II/4314)
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