Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut delinquente Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren.
Beschreibung
Leistung:
- Beraten, begleiten und betreuen straffällig gewordener Jugendlicher und Heranwachsender sowie deren Familien, vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren (Mitarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe)
- Durchführung von Sozialen Trainingskursen für jugendliche und heranwachsende Straftäter*innen sowie Täter-Opfer-Ausgleich. (Mitarbeiter*innen der Ambulanten Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe)
- Die Jugendhilfestelle im Polizeipräsidium in der Ettstraße (Haftentscheidungshilfe) leistet Hilfestellungen für junge Menschen in Untersuchungshaft. (§ 72 a JGG)
Info:
- Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes nach §§ 52 SGB VIII und § 38 JGG
- Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden.
- Die Teilnahme am Sozialen Trainingskurs (§ 10 Abs.1 Nr. 6 JGG) beziehungsweise der Täter-Opfer-Ausgleich (§§ 45 Abs. 2 und 47 Abs. 2, § 10 Abs.1 Nr. 7) wird seitens des Jugendgerichtes oder der Staatsanwaltschaft auferlegt.
Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes
nach §§ 52 SGB VIII und § 38 JGG. Sie ist in den gesamten Ablauf des
Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe beraten, begleiten und betreuen
straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende sowie deren
Familien, vor, während und nach dem Ermittlungs- oder Strafverfahren.Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ambulanten Maßnahmen der
Jugendgerichtshilfe führen Soziale Trainingskurse für jugendliche und
heranwachsende Straftäterinnen und Straftäter durch sowie den
Täter-Opfer-Ausgleich. Die Teilnahme am Sozialen Trainingskurs (§ 10
Abs.1 Nr. 6 JGG) bzw. der Täter-Opfer-Ausgleich (§§ 45 Abs. 2 und 47
Abs. 2, § 10 Abs. 1 Nr. 7) wird seitens des Jugendgerichtes bzw. der
Staatsanwaltschaft auferlegt. Die Jugendhilfestelle im Polizeipräsidium
in der Ettstraße (Haftentscheidungshilfe) leistet Hilfestellungen für
junge Menschen in Untersuchungshaft (§ 72 a JGG).
Rechtliche Grundlagen
§ 52 SGB VIII und § 38 JGG
Jugendgerichtshilfe
Internet
Telefon
Post
Jugendgerichtshilfe
Luitpoldstraße 3
80335 München
Fax: +49 89 233-49933
Adresse
Luitpoldstraße 3
80335 München
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 - 15:30
- Di. 08:00 - 15:30
- Mi. 08:00 - 15:30
- Do. 08:00 - 15:30
- Fr. 08:00 - 13:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Nicht vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Gebührenpflichtige Parkplätze vor dem Gebäude und im Parkhaus nebenan. Aufzug im Haus.