Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag

Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.

Beschreibung

Industrieanlagen, die in besonderem Maße Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder in denen bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, bevor sie errichtet und betrieben werden dürfen.

Eine Auflistung dieser Anlagen enthält der Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)

Voraussetzungen

Eine Industreianlage braucht vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn

  • sie in besonderem Maße Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verusacht oder
  • in ihr bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und 
  • die Anlage länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden soll.

Benötigte Unterlagen

Die Antragsteller erhalten eine Checkliste, auf der die einzureichenden Unterlagen gekennzeichnet werden.

Hinweis:
Durch einen frühzeitigen Kontakt können Zeitverzögerungen vermieden werden. Dabei können Verfahrensfragen, erforderliche Antragsunterlagen im Detail, sowie die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bereits vor der Antragstellung erörtert werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis sieben Monate.

Gebührenrahmen

Die Höhe der Genehmigungsgebühr wird anhand des Kostenverzeichnisses unter Berücksichtigung der Investitionskosten und des Verwaltungsaufwandes berechnet. Die Mindestgebühr beträgt 1.750 Euro.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Telefon

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Unterabteilung Immissionsschutz

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47759

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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