Immissionsschutzrechtliche Genehmigung – Antrag
Industrieanlagen, die starke Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursachen oder gefährliche Stoffe verwenden, brauchen eine Genehmigung.
Beschreibung
Eine Industrieanlage braucht vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn
- sie besonderes Hohe Luftverunreinigungen und Lärmbelastungen verursacht oder
- in ihr bestimmte Mengen an gefährlichen Stoffe vorhanden sind und
- die Anlage länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden soll.
Eine Auflistung dieser Anlagen enthält der Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ( 4. BImSchV).
Wenn Sie frühzeitig Kontakt mit der Behörde aufnehmen, können Verzögerungen vermieden werden. So kann schon vor dem Antrag geklärt werden, welche Unterlagen gebraucht werden, wie das Verfahren abläuft und ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Voraussetzungen
Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage planen, nehmen Sie bitte frühzeitig vor dem Kauf oder der Anmietung und/ oder vor der endgültigen Fertigung der Planunterlagen Kontakt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde auf.
Im Stadtgebiet München ist das das Referat für Klima- und Umweltschutz.
Planen Sie vorausschauend und informieren Sie die Genehmigungsbehörde frühzeitig über Änderungen am Planungsstand.
Beziehen Sie von Anfang an auch spätere Erweiterungsabsichten (sowohl im baulichen, als auch im maschinellen Bereich) in die Planungen mit ein. Dazu gehören beispielsweise die Einführung eines Schichtbetriebs, die Hinzunahme zusätzlicher Einsatzstoffe oder die Erhöhung von Durchsatzmengen.
Wenn Sie die Errichtung und/ oder den Betrieb einer Abfallentsorgungsanlage planen, dann sollten Sie vorab den Fragenkatalog zu Abfallentsorgungsanlagen (PDF) beantworten.
Bitte nehmen Sie in Absprache mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz gegebenenfalls auch Kontakt zu anderen Behörden auf.
- Für den Planungsstandort können Sie vorab mit der Lokalbaukommission im Referat für Stadtplanung und Bauordnung (Planungsreferat) die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens abklären.
- Fragen der Grundstücksentwässerung lassen sich bereits im Vorfeld des eigentlichen Genehmigungsverfahrens mit der im Baureferat angesiedelten Münchner Stadtentwässerung, Abteilung Grundstücksentwässerung klären.
- Fragen bezüglich des Grundwasserschutzes lassen sich ebenfalls im Vorfeld beim Sachgebiet Wasserrecht im Referat für Klima- und Umweltschutz beantworten.
Wahl geeigneter Planer*innen und Beauftragung externer Gutachter*innen
Beauftragen Sie einen speziell für Ihr Vorhaben geeignete und kompetente Planfertiger*innen. Lassen Sie sich dabei im Zweifel von der Industrie- und Handelskammer beraten.
Sollte wegen möglicher Auswirkungen auf die Nachbarschaft (zum Beispiel durch Lärm- und Geruchsentwicklung) die Einschaltung externer Gutachter*innen notwendig sein, so sprechen Sie vorher die Person des*der Gutachter*in und den notwendigen Gutachtenumfang mit der Genehmigungsbehörde (Referat für Klima- und Umweltschutz) ab.
Benötigte Unterlagen
In der unten angegebenen Checkliste finden Sie alle Informationen zur Antragstellung. Die einzureichenden Unterlagen sind dort gekennzeichnet.
Alle Unterlagen sind an der Referat für Klima- und Umweltschutz, Sachgebiet "Genehmigungspflichtige Anlagen" zu schicken. Kontakt und Adresse finden Sie am Seitenende.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörige Verordnungen
Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Internet
Telefon
Post
Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47759
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
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