Siegelung einer Feuerwehrzufahrt
Feuerwehrzufahrten müssen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben gekennzeichnet werden.
Beschreibung
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen ermöglichen es Einsatzkräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, wirksam Brände zu bekämpfen, Menschen zu retten und auch bei anderen Gefahrenlagen schnell einzugreifen. Die Feuerwehrzufahrten müssen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben gekennzeichnet werden.
Die Feuerwehr berät und informiert über die Erstellung und Siegelung von Feuerwehrzufahrten.
Grundstückseinfahrten, die auch für die Feuerwehrerforderlich sind, müssen ordnungsgemäßgekennzeichnet werden.
Die Schilder (DIN 4066 - weißer Grund, rote Umrandung,schwarze Aufschrift „Feuerwehrzufahrt“, Größe 594 mm x210 mm) sind rechts neben den Zufahrten an denGrundstücksgrenzen in einer Höhe von 2,2 m Unterkantebis 2,5 m Oberkante anzubringen.
Die Schilder müssen amtlich gekennzeichnet werden. Erstdie Siegelung machen die Schilder zu Verkehrszeichen.Dadurch wird den Verkehrsteilnehmern das Halten undParken in und vor den Feuerwehrzufahrten gemäß § 12STVO untersagt.
Siegeln kann die Branddirektion aber nur dann, wenn dieFeuerwehrzufahrt in allen Teilen ordnungsgemäßangelegt wurde.
Benötigte Unterlagen
Für eine vollständige Zuordnung Ihres Anliegens benötigen wir unbedingt folgende Angaben:
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Straßenname und Hausnummer (falls noch keine Hausnummer vergeben wurde, bitte die Flurnummer angeben)
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Objektname/ Objektbezeichnung
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alle Nutzungsarten im Gebäude
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zuständiger Sachbearbeiter bei der Branddirektion, falls bekannt
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Möglichkeit für Rückfragen (Telefonnummer, E-Mail, Vertreterin oder Vertreter, andere Beteiligte)
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr, Anlage 7.4/1 und
DIN 14090
Hauptabteilung IV Branddirektion
Hauptabteilung IV Branddirektion
Einsatzvorbeugung
Brandschutzprüfung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Hauptabteilung IV Branddirektion
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Einsatzvorbeugung
Brandschutzprüfung
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Fax: +49 89 2353-43199
Adresse
Nordendstraße 27
80801 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr