Verkaufsständer für Tageszeitungen
Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer einen Verkaufsständer für Tageszeitungen oder andere Presseerzeugnisse aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis. Diese ist nur möglich, wenn die angebotenen Presseerzeugnisse einen überwiegend redaktionellem Teil haben.
Für den persönlichen Vertrieb von Zeitungen brauchen Sie ebenfalls eine Sondernutzungserlaubnis. Diese wird nur erteilt für:
- regelmäßig erscheinende Tageszeitung oder Sonntagszeitung
- Zeitungen, die von einem gemeinnützigen Verein herausgegeben werden. Diese müssen in München erscheinen und von der Herstellung bis zum Betrieb sozialen Zwecken dienen. Der Verkauf muss ohne feste Verkaufseinrichtung „aus der Tasche“ erfolgen.
Standplätze:
Für die Altstadt-Fußgängerbereiche können Sie keine Erlaubnis zum Aufstellen eines Verkaufsständers erhalten.
Über alle anderen Standplätze im Stadtgebiet entscheidet zunächst der Bezirksausschuss, der für den betroffenen Stadtbezirk zuständig ist. Erst nach der Entscheidung des Stadtteilgremiums erhalten Sie die schriftliche Erlaubnis oder Ablehnung durch die Bezirksinspektion des Kreisverwaltungsreferates.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- maßstabsgetreuer Plan mit dem genauen Aufstellort
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
In der Regel sechs Wochen (je nach Dauer der Entscheidung durch den Bezirksausschuss)
Gebührenrahmen
Zeitungsentnahmegerät (Verkaufständer) : 90 Euro pro
Gerät jährlich
Beim persönlichen Verkaufen oder Verteilen im
Umhergehen: 10 Euro pro Person und Tag
Beim Verkaufen oder Verteilen an einem Stand: für jeden
angefangenen Quadratmeter 10 Euro pro Tag
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung