Hinterbliebenenrente
Wer in München wohnt oder arbeitet, der kann beim KVR-Versicherungsamt seinen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen.
- Wollen Sie eine Hinterbliebenenrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
- Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
- Die Sachbearbeiter füllen alle Antragsformular online aus und leiten diese an den zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch den Rententräger gewährleistet.
Es gibt folgende Hinterbliebenenrenten:
- Kleine Witwen- oder Witwerrente
- Große Witwen- oder Witwerrente
- Halbwaisenrente
- Vollwaisenrente
- Witwen-oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
- Witwen- oder Witwerrente an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten
- Erziehungsrente
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
- Krankenversicherungskarte
- Nachweis über Zusatzbeitrag der Krankenkasse
- Steuer-Identifikationsnummer
- Heiratsurkunde (bei Witwe/r)
- Geburtsurkunde (bei Waise/n)
- Scheidungsurteil (bei Erziehungsrente)
- Einkommensnachweis/Rentenbescheid
- Bei Waisen ab dem 18. Lebensjahr: Ausbildungsnachweis bzw. Schulbescheinigung
- Nachweis über Betriebsrenten
- Können Sie nicht selbst kommen, kann auch ein Bevollmächtigter mit schriftlicher Vollmacht den Antrag für Sie stellen.
Nachweise der verstorbenen Person:
- Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Rentenanpassung
- Sterbeurkunde
- Lehrzeugnis oder Lehrvertrag
Die Unterlagen sollten Sie im Original vorlegen. Notwendige Kopien werden fertigen wir kostenfrei und beglaubigen diese . Fehlenden Unterlagen können Sie auch nachreichen.
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Gebührenfrei
Fragen & Antworten
Nein, jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen; so sollte der Antrag bei einer Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag des Versicherten gestellt werden („Sterbevierteljahr“/Keine Einkommensanrechnung!), spätestens jedoch innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Sterbemonat.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt
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Fax: +49 89 233-44139
Adresse
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81371 München
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