Güterkraftverkehr-Erlaubnis
Für Gütertransporte mit Fahrzeugen und Kombinationen von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht oder von über 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden EU-Verkehr, benötigen Sie eine Genehmigung.
Sie können Ihr Gewerbe im Zusammenhang mit der erlaubnispflichtigen Tätigkeit in der Abteilung gewerblicher Kraftverkehr anmelden, ummelden und abmelden.
Betriebssitzwechsel
Einen Betriebssitzwechsel innerhalb Münchens müssen Sie beim Kreisverwaltungsreferat melden. Die Genehmigungsurkunde und die Abschrift/ Kopie müssen Sie unverzüglich der Genehmigungsbehörde zur Neuausstellung vorlegen. Ein Verkehrsleiterwechsel muss ebenfalls unverzüglich der Genehmigungsbehörde gemeldet werden.
Voraussetzungen
Kraftverkehrsunternehmen müssen:
- über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung verfügen,
- zuverlässig sein,
- eine angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und
- die geforderte fachliche Eignung besitzen.
Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn Sie Transportfahrten ausschließlich innerhalb Deutschlands durchführen.
Sie benötigen eine „EU-Gemeinschaftslizenz“, wenn Sie Transportfahrten innerhalb Deutschlands und über die Landesgrenze hinaus durchführen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die fachliche Eignung der antragstellenden Person oder Geschäftsführer*in beziehungsweise Verkehrsleiter*in (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
- Eigenkapitalbescheinigung (gemäß Artikel 7 Absatz 1 Verordnung der EG Nr. 1071/2009)
- bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag
- Unbedenklichkeitsbescheinungen der Sozialversicherungsträgers, Stadtkasse, Finanzamt und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Bescheinigung des Insolvenzgerichtes (beim Amtsgericht)
- Personalliste unter Angabe des Betriebseintritts und der Krankenkasse
- Personalliste
- Fahrzeugliste
Weitere Unterlagen, die von der Gewerbebehörde direkt angefordert werden:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
drei Monate
Gebührenrahmen
- befristet auf zehn Jahre: in der Regel 600 Euro
- für jedes weitere Fahrzeug: in der Regel plus 100 Euro
Dazu kommen die Gebühren für
- das An- oder Ummelden des Gewerbes
- das Führungszeugnis
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- die Auskunft aus dem Fahreignungsregister und
- die Auskunft aus dem Vollstreckungsportal der Länder
Bitte beachten Sie!
Wird Ihr Antrag von uns abgelehnt oder Sie ziehen diesen zurück, müssen Sie bis zu 75 Prozent der Genehmigungsgebühr für eine GüKG-Erlaubnis oder EU-Lizenz bezahlen.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EG) 1071/2009, Verordnung (EG) 1072/2009
Güterkraftverkehrsgesetz
Gewerbeordnung
Fragen & Antworten
Beim Einsatz von Fahrzeugen und Kombinationen von über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bestehr eine Erlaubnispflicht, wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, ansonsten müssen Sie nur das Gewerbe bei der Gewerbebehörde anmelden.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
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Fax: 089 233-45174
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Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung