Auskunft zur Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, können Sie einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren.

Beschreibung

Wir beantworten gerne Ihre Fragen

  • zur Rentenart (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente)
  • zum Rentenbeginn
  • zur Rentenhöhe
  • zu Rentenabschlägen
  • zur Rentenberechnung einschließlich Einkommensanrechnung
  • zur Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen gegen Rentenbescheide
  • zu den gesetzlichen Abgaben und zur Rentenzahlung
  • zum Rentensplitting
  • zur Beitragserstattung aus der Versicherung des*der Verstorbenen

Alternativ können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Voraussetzungen

Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.

Benötigte Unterlagen

  • Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Hinterbliebenen
  • Rentenauskunft oder Rentenbescheid des*der Verstorbenen
  • Letzte Rentenanpassungsmitteilung von beiden
  • Weitere Einkommensnachweise (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Betriebsrente)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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