Hinterbliebenenrente (Telefon-Termin)

Wenn Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen möchten, können Sie einen telefonischen Termin vereinbaren.

Beschreibung

  • Wollen Sie eine Hinterbliebenenrente beantragen, dann empfehlen wir Ihnen, einen individuellen Termin mit uns zu vereinbaren.
  • Stellen Sie den Antrag innerhalb der gesetzten Frist bei uns, haben Sie den gesetzlichen Termin eingehalten.
  • Die Sachbearbeiter*innen füllen alle Antragsformulare online aus und leiten diese an die zuständigen Rententräger weiter. Dadurch ist eine rasche, zeitnahe und vollständige Bearbeitung durch die Trägerschaft gewährleistet.

Es gibt folgende Hinterbliebenenrenten:

  • Witwen-/Witwerrente
  • Halbwaisen-/Vollwaisenrenten
  • Hinterbliebenenrenten an den eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
  • Erziehungsrenten (Renten wegen Todes)

Alternativ können Sie auch einen persönlichen Antragstermin vereinbaren.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in München wohnen oder arbeiten.
  • Hinterbliebenenrenten sind monatliche Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Hinterbliebene auf Antrag erhalten können. Dazu muss die erforderliche Mindestversicherungszeit („Wartezeit“) erfüllt sein, und es müssen die besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.

Benötigte Unterlagen

Bei einem telefonischen Beratungstermin könnten benötigten Unterlagen in Kopie nachzureichen sein.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bankverbindung einschließlich IBAN und BIC (siehe Kontoauszug)
  • Krankenversicherungskarte
  • Nachweis über Zusatzbeitrag der Krankenkasse
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Heiratsurkunde (bei Witwe*r)
  • Geburtsurkunde (bei Waise/n)
  • Scheidungsurteil (bei Erziehungsrente)
  • Einkommensnachweis/Rentenbescheid
  • Bei Waisen ab dem 18. Lebensjahr: Ausbildungsnachweis oder Schulbescheinigung
  • Nachweis über Betriebsrenten

Nachweise der verstorbenen Person:

  • Versicherungsverlauf, Rentenauskunft oder Rentenanpassung
  • Sterbeurkunde
  • Lehrzeugnis oder Lehrvertrag


Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Gebührenfrei

Fragen & Antworten

Nein, jede Rente muss beantragt werden. Bei allen Renten gibt es Fristen, innerhalb derer sie beantragt werden müssen; so sollte der Antrag bei einer Hinterbliebenenrente innerhalb von 30 Tagen nach dem Todestag des Versicherten gestellt werden („Sterbevierteljahr“/Keine Einkommensanrechnung!), spätestens jedoch innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Sterbemonat.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Versicherungsamt

Post

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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-44139

Adresse

Implerstraße 11
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