Sondernutzungserlaubnis für Werbefahrten

Wer Werbefahrten mit einem zugelassene Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrrad durchführen möchte, benötigt hierzu eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Wer Werbefahrten mit zugelassenen Fahrzeugen, Fahrrädern oder Anhängern durchführen möchte, bei welchen die Werbung den alleinigen oder überwiegenden Zweck der Fahrt darstellt, benötigt hierzu eine Sondernutzungserlaubnis.

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug entspricht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO)
  • Die angebrachte Werbung darf nicht beleuchtet sein
  • Es werden keine Lautsprecher oder andere Tonquellen verwendet.
  • Neben der reinen Werbefahrt finden keine weiteren Aktionen wie der Einsatz von Promotern oder das Verteilen von Flyern statt
  • Die Teilnahme am Verkehr geschieht nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung (STVO), insbesondere ist die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch verbotswidriges Halten oder grundloses Langsamfahren zu vermeiden.
  • Das Werbefahrzeug wird nicht auf öffentlichem Grund abgestellt oder geparkt.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Beschreibung der geplanten Route (Stadtbezirk)
  • Bild des Werbefahrzeuges
  • Darstellung der geplanten Werbung

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

In der Regel zwei Wochen

Gebührenrahmen

Für die Erteilung der Erlaubnis werden mindestens 30 Euro Verwaltungsgebühren erhoben.
Die Sondernutzungsgebühr beträgt je Fahrzeug und Tag 100 Euro.

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektionen
Sondernutzung und Roter Punkt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45172

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

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