Wer auf öffentlichem Grund Passierende ansprechen will, um eine kommerzielle Befragung der gewerbliche Marktforschung durchzuführen, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.