Für Informationsstände mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt auf öffentlichem Grund brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.