Werbung und Marketing

Umfragen, Werbeanlagen, Plakatierung – Informationen für Werbebranche, Marktforschung und Co.

Leistungen und Angebote

  • Genehmigung von Werbeanlagen

    Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen genehmigungspflichtig.

  • Sondernutzungserlaubnis für Werbefahrten

    Wer Werbefahrten mit einem zugelassene Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrrad durchführen möchte, benötigt hierzu eine Sondernutzungserlaubnis.

  • Straßenumfragen für Marktforschung oder Verbraucherbefragungen

    Wer auf öffentlichem Grund Passierende ansprechen will, um eine kommerzielle Befragung der gewerbliche Marktforschung durchzuführen, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.

  • Informationsstand beantragen

    Wer auf öffentlichem Verkehrsgrund einen Stand zum Zweck der Information – mit religiösem, weltanschaulichem, historischem oder politischem Inhalt – aufstellen will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

Werbung und Marketing

  • Förderung Crowdfunding-Kampagne

    Stadt bietet 50 Prozent Zuschuss für Kreativleistungen rund um eine Crowdfunding-Kampagne

  • Werbeanlagen

    Wer Werbeanlagen errichten, aufstellen, anbringen oder ändern will, braucht eine Genehmigung der Abteilung "Denkmalschutz und Stadtgestalt" der Lokalbaukommission.

Kontakt

  • Behördennummer 115

    Der Zentrale Telefonservice der Landeshauptstadt München beantwortet gerne Ihre Fragen.

    Geschlossen