Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden
Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/ Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen.
Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht. Notwendig ist jedoch, dass uns der Leasinggeber beziehungsweise die Bank eine schriftliche Bestätigung über die Änderung zukommen lässt (per Fax oder Mail).
Bei Rückfragen und zur Terminvereinbarung (zur Vermeidung langer Wartezeiten) erreichen Sie uns telefonisch.
Benötigte Unterlagen
- Bei Vorlage eines Ausweises/ Passes ohne Unterschrift der*des Inhaber*in ist das Original vorzulegen.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen
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Landeshauptstadt München
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Eichstätter Straße 2
80686 München
Fax: +49 89 233-36175
Adresse
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Öffnungszeiten
Nur nach Terminvereinbarung