Verlängerung befristeter Führerschein-Klassen
Die Fahrerlaubnisse für Lkw (C-Klassen) und Bus (D-Klassen) gelten nur befristet. Die Verlängerung müssen Sie rechtzeitig bei uns beantragen.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 1.1.1999 nur noch befristet erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder der Gemeinde beantragen. Für die Verlängerung ist keine Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft aber Ihre körperliche Eignung. Mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird jeweils längstens für fünf Jahre erteilt oder verlängert.
Sie können die Verlängerung Ihrer Lkw-/ Bus-Fahrerlaubnis schriftlich oder online beantragen. Den Antrag auf Verlängerung können Sie sechs Monate vor Ablauf der Befristung stellen.
Benötigte Unterlagen
Für Verlängerung bei C- und D-Klassen:
- Kopie Ihres Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- nur bei Altführerscheinen (grau oder rosa), die nicht von der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift, die Sie telefonisch bei der Behörde anfordern können, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. Von dort soll die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in München geschickt werden.
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
Zusätzlich bei D-Klasse:
- Wenn die Verlängerung über Ihr 50. Lebensjahr gelten soll, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei gleichzeitiger Beantragung des Fahrerqualifizierungsnachweis und Verlängerung von befristeten Klassen, müssen die geforderten Unterlagen nur einmal eingereicht werden.
Fragen & Antworten
Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 nach den alten Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden:
Werden die entsprechenden alten Fahrerlaubnisse nicht umgestellt, dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen und Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE (ausgenommen Einschlussklassen) mehr führen.
Bei der Umstellung werden die neuen Fahrerlaubnisklassen wie folgt befristet:
Alte Fahrerlaubnisklasse 3: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden nicht befristet. Die Fahrerlaubnisklasse CE wird mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge bis zum 50. Lebensjahr befristet zugeteilt.
Alte Fahrerlaubnisklasse 2: Die Fahrerlaubnisklassen C und CE werden bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Fahrerlaubnisse, die ab dem 1. Januar 1999 und bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016, erteilt wurden:
Die Geltungsdauer entsprechender Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers.
Ja, der Antrag auf Ausstellung eines FQN kann zeitgleich gestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular.
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze