Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I verloren geht, müssen Sie eine neue bei der Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Voraussetzungen
Sie erklären bei uns persönlich den Verlust oder legen eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle vor.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief), sofern diese noch vorhanden ist.
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (ausgenommen sind außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge)
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen: Sie legen die persönliche Verlusterklärung des*der Fahrzeugshalters*in vor. Sie benötigen dann eine schriftliche Vollmacht (im Original) sowie einen Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und einen Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie).
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Falls Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gemacht haben, dann bringen Sie diese bitte mit.
- Bei Nutzkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Sie erhalten die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sofort (wenn alle Unterlagen vorliegen).
Gebührenrahmen
Zulassungsbescheinigung Teil I: 12 Euro
Eventuell mögliche eidesstattliche Versicherung (bei Abnahme durch die Zulassungsbehörde): 30,70 Euro
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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