Ausfuhrkennzeichen beantragen
Wer sein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
In Einzelfällen kann die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich sein.
Bei Neufahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis ist eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorzulegen.
Voraussetzungen
-
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
oder - Sie halten sich in München auf (ohne Wohnsitz in Deutschland)
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (im Original)
- Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung (für die gesamte Laufzeit der Ausfuhrzulassung)
- Bei Lastkraftwagen: Sicherheitsprüfung
Dauer & Kosten
Gebührenrahmen
Ab 31,80 Euro
bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: zusätzlich 13,80 Euro
Fragen & Antworten
Was mache ich mit dem Kennzeichen, wenn es nicht mehr gültig ist?Das Kennzeichen gehört dem Eigentümer, er kann es entsorgen oder behalten.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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