Unbefristeten Kartenführerschein umtauschen
Unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2013 ausgestellt wurden, müssen gestaffelt bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Beschreibung
Unbefristete Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Um den Umtausch möglichst geordnet zu gestalten, wurde eine Stufenregelung eingeführt. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, hängt vom Ausstellungsdatum ab.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihres Kartenführerscheins bei Ziffer 4a.
Eine Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts. Zeitplan für den Führerscheinumtausch
Der Antrag kann online oder schriftlich gestellt werden.
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet und haben einen unbefristeten Kartenführerschein der zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- bisheriger Führerschein
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
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